Praxisbeispiele
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Teil 6 von 6 aus der Serie:
Existenzgründung und Elterngeld
Existenzgründung und Elterngeld
- Wie Ihnen während der Elternzeit als Selbständiger das Geld aus der Tasche gezogen wird
- Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld für Selbständige
- Antrag, Einkommen und Auswirkungen des Elterngeldes
- Krankenversicherung und Fördermittel bei Elterngeld
- Nebenberufliche Selbständigkeit und Elterngeld
- Praxisbeispiele
Wie wird das Nettoerwerbseinkommen berechnet? Wie wirkt sich der Gewinn aus dem Nebengewerbe auf die Höhe des Elterngeldes aus? Diese und weitere Fragen wollen wir im fünften Teil unserer Serie an Hand von Praxisbeispielen näher erläutern und berechnen.
1. Ermittlung des Netto - Erwerbseinkommens aus nichtselbständiger Arbeit
Das Netto - Erwerbseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit wird in einer eigenen Berechnung wie folgt ermittelt:
Monatliches Bruttoeinkommen
abzgl. steuerfreie Bezüge
abzgl. Einmalzahlungen
abzgl. hierauf entfallende Steuern
abzgl. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
abzgl. Werbungskostenpauschale
ergibt das zu berücksichtigendes Nettoeinkommen (bspw. 1.200 Euro pro Monat)
2. Ermittlung des Nettoerwerbseinkommens aus selbständiger Tätigkeit
Bei der Ermittlung des netto Erwerbseinkommens aus selbständiger Tätigkeit ist der Gewinn aus dem Wirtschaftsjahrvor der Geburt des Kindes maßgeblich.
Gewinn (nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt)
abzgl. hierauf entfallende Steuern
abzgl. eventueller Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
ergibt das zu berücksichtigendes Netto - Einkommen (bspw. 300 Euro pro Monat)
3. Höhe des Elterngeldes
Für die Berechnung des Elterngeldes werden alle Einkünfte zusammengerechnet, das ergibt für unser Beispiel ein Netto-Erwerbseinkommen von 1.500 Euro (1.200 Euro + 300 Euro).
Erhält der Elterngeldberechtigte nach der Geburt des Kindes keine weiteren Einkünfte, beträgt die Höhe des Elterngeldes 1.005 Euro (67% von 1.500 Euro).
4. Höhe des Elterngeldes unter Fortführung der Nebentätigkeit
Werden weiterhin Einkünfte aus einem Nebengewerbe erzielt müssen die Einkünfte nach der oben beschriebenen Methode auf das Netto - Einkommen herunter gerechnet werden. Liegt dasNettoeinkommen bspw. bei monatlich 200,- Euro, wird die Differenz zwischen dem Netto-Erwerbseinkommen vor und nach der Geburt errechnet.
Netto-Erwerbseinkommen vor der Geburt 1.500,- Euro
Netto-Erwerbseinkommen nach der Geburt 200,- Euro
Differenz 1.300,- Euro
davon 67 %
ergibt ein Elterngeld von 871,- Euro.
5. Monatliches Erwerbseinkommen unter 1.000,- Euro
Liegt das errechnete monatliche Netto- Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes unter 1.000,- Euro, wird der Prozentsatz von 67% bis zu möglichen 100% erhöht. Für je zwei Euro Differenz zwischen Nettoeinkommen und 1.000,- Euro erhöht sich der Prozentsatz um 0,1%.
Eine Berechnung zu diesem Beispiel
Nettoeinkommen 600,- Euro
die Differenz zu 1.000,- Euro beträgt 400,- Euro
400,- Euro geteilt durch 2,- Euro ergibt 200
200 x 0,1% ergibt 20%
Der Prozentsatz für die Höhe des Elterngeldes wird in diesem Fall von 67% auf 87% erhöht.
Das Elterngeld beträgt damit monatlich 522,- Euro (600,- Euro x 87%).
Quelle:
Informationen zum BundeselterngeldBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Nebengewerbe
- Wirtschaftsjahr
- Sozialversicherung
- Werbungskostenpauschale
- Gewinn
-
Magazin
- Wie Ihnen während der Elternzeit als Selbständiger das Geld aus der Tasche gezogen wird
- Nebenberufliche Selbständigkeit und Elterngeld
- Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld für Selbständige
- Antrag, Einkommen und Auswirkungen des Elterngeldes
- Krankenversicherung und Fördermittel bei Elterngeld
-
Online Rechner
- Kleinunternehmerregelung
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