Neugründung - freiberuflich oder gewerblich selbständig?

(2 Bewertungen) +2 | -0


Existenzgründer, die nachhaltig mit der Absicht Gewinn zu erzielen tätig sind, sind nachweislich Selbständig. Der Gründer muss nun prüfen zu welcher Gewinneinkunftsart seine Tätigkeit zugeordnet werden kann. Sollte der Gründer die Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus selbständiger Tätigkeit ausschließen, erwirtschaftet er Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass der Gründer verschiedenen Tätigkeiten nachgeht, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Ein Beispiel für eine sogenannte gemischte Tätigkeit ist ein EDV-Dozent der auch Hardware verkauft oder PC-Einrichtungen und Reparaturen anbietet.

Kein Gewohnheitsrecht bei der Zuordnung der Einkunftsart

Das Finanzamt ermittelt die Besteuerungsgrundlage, zu der auch die Einkunftsart gehört, immer nur für ein Jahr. Unternehmer können aus einer jahrelangen Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart kein Gewohnheitsrecht ableiten. Stellt das Finanzamt im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften nach Jahren der freiberuflichen nun gewerbliche Einkünfte fest, muss der Unternehmer diese Entscheidung in der Regel akzeptieren. Auswirkung hat diese Umqualifizierung der Einkünfte für Unternehmer deren Einkünfte über dem Gewerbesteuerfreibetrag liegen. Und das um so mehr, da nicht nur das zurückliegende Steuerjahr betroffen sein kann, sondern alle Steuerjahre, in denen noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt.

Freiberufler haben Vorteile?

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen Unternehmer, deren Tätigkeiten im § 18 EStG aufgeführt sind. Weit verbreitet ist unter Gründern die These, dass Freiberufler enorme Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden besitzen. Diesen vermeintlichen Vorteilen möchten wir nachfolgend auf den Grund gehen.

Freiberufler können stets eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen

Ein Freiberufler kann seine Gewinnermittlung immer durch die Einnahmen-Überschuss- Rechnung (EÜR) ermitteln. Der gewerblich Tätige muss dafür gewisse Grenzen einhalten. So darf der Jahresumsatz nicht über 500.000,- EUR und der Gewinn nicht über 50.000,- EUR pro Jahr liegen. Erst bei einer Überschreitung der Grenzen ist der Gewerbetreibende zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet.

Istbesteuerung bei Freiberuflern wird nicht von der Umsatzhöhe beeinflusst

Freiberufler können auf Antrag die Erhebungsmethode der Istbesteuerung wählen. Diese Möglichkeit steht auch den gewerblich Tätigen offen. Gewerbetreibende dürfen im Gegensatz zu den Freiberuflern den Jahresumsatz von 500.000,- EUR nicht überschreiten um die Istbesteuerung anwenden zu können.

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer

Freiberufler müssen keine Gewerbesteuererklärung abgeben und zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende hingegen müssen Gewerbesteuer zahlen, wenn der erwirtschaftete Gewerbeertag den Freibetrag von 24.500,- EUR übersteigt.

Fazit

Bewegen sich kleinere Unternehmen innerhalb der o.g. Umsatz- und Gewinngrenzen, hat die Zuordnung als Gewerbetreibender keinen Nachteil. Die eventuell zu zahlende Gewerbesteuer ist auf die persönliche Einkommenssteuerschuld des Unternehmers anrechenbar und hat damit ihre abschreckende Wirkung zu einem großen Teil verloren.

Quelle:
Steuertipps aktuell - Ausgabe September 2009

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Kommentare

Über den Autor

  • kein Profilbild vorhanden
  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
  • Xing_icon

Aus dem Magazin

Gewerbeanmeldung FAQ 14

Darf jeder ein Gewerbe anmelden? Nach dem Grundsatz der ...

So meldet man ein Gewerbe an

Viele von Ihnen haben vielleicht schon die richtige Idee für eine Selbstständigkeit, sind sich abe...

Keine Scheu vor den Behörden – Gewerberecht für Gründer

In Deutschland gilt der Grundsatz der ...

Aus dem Ratgeber

Anmeldung Gewerbe - Nähen

Hallo seit einigen Wochen bin ich nun damit beschäftigt mich schlau zu machen, was alles auf mich zuk...

Rechnung schreiben für Tätigkeit, die nichts mit Gewerbe zu tun hat?

Hi, das ist meine Situation: Ich bin 17 und habe beim Vormundschaftsgericht eine vorzeitige volle Ges...

Wie kann ich ohne Probleme das Gewerbe meines Vaters übernehmen?

hab mal eine eher ungewöhnliche Frage... kenne mich leider nicht so gut mit der Rechtslage aus. ...