Möglicher Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
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Teil 2 von 3 aus der Serie:
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
- Haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung schon gemacht?
- Möglicher Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
- Die Gefahren lauern überall – Veränderungen bei den Arbeitsunfällen
Der Gesetzgeber hat es vermieden, einen Ablauf festzulegen, an den sich alle Betriebe halten müssen, da die Unternehmen doch schon sehr unterschiedlich sind. Die BAuA hat jedoch einen allgemeinen Ablaufplan auf die Beine gestellt, dem Sie so oder auch modifiziert folgen können. Er hat den Vorteil, dass Sie damit gleich alle Richtlinien, die das Arbeitsschutzgesetz vorgibt, einhalten.
Der Ablauf sieht folgende Schritte vor:
- Vorbereitung: Bereiten Sie die Gefährdungsbeurteilung vor, indem Sie beispielsweise den betreffenden Mitarbeiter informieren, die entsprechenden Papiere bereitlegen usw.
- Gefährdungsermittlung: Gehen Sie den Arbeitsplatz Schritt für Schritt durch und beleuchten Sie jeden Aspekt dieses Arbeitsplatzes. So finden Sie heraus, wo sich Gefährdungen ergeben könnten.
- Gefährdungsbeurteilung: In diesem Schritt beurteilen Sie, wie groß die Gefahr ist und wie groß dementsprechend der Handlungsbedarf ist.
- Maßnahmen: Nun müssen Sie geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen, durch die die jeweiligen Risiken abgemildert werden können. Sie müssen niedergeschrieben und ordentlich dokumentiert werden.
- Durchführung: Führen Sie die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen durch (z. B. Anschaffung neuer Bürostühle für eine bessere Sitzhaltung).
- Kontrolle: Zunächst sollten Sie überprüfen, ob die Durchführung komplett abgeschlossen ist. Dann muss außerdem kontrolliert werden, ob die Arbeitsschutzmaßnahmen die gewünschte Wirkung entfalten.
- Fortschreibung: Die Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Sache, sondern muss stetig fortgeführt werden. Das bedeutet, dass in regelmäßigen Abständen überprüft werden muss, ob die Schutzmaßnahmen noch wirkungsvoll genug sind und ob eventuell neue Risiken hinzugekommen sind, die abgedeckt werden müssen.
Quelle:
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Magazin
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Über den Autor

- Sabine Hutter
- Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
- http://www.content-texte.de
- sabine.hutter@content-texte.de
kommentiert von Lutz Gathmann am 23. Juni 2011
Es gibt zwar keinen Ablaufplan aber einen Zeitpunkt, eine Gefährdungsbeurteilung muss VOR Beginn der Arbeitsaufnahme gemacht werden.
Dann ständig überarbeitet bzw. angepasst werden und auch bei jeder Veränderung bevor sie eintritt angepasst bzw. neu erstellt werden.
Lutz Gathmann
Designer AGD|VDID Sicherheitstechniker VDSI
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