Mit der digitalen Signatur ergeben sich Vorteile

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Bereits im Jahre 2001 wurde die digitale Signatur „erfunden". Bis heute fristet sie jedoch ein eher wenig beachtetes Dasein, denn die meisten Kleinbetriebe und Mittelständler haben kein rechtes Vertrauen in die digitale Signatur. Das Ganze wird dadurch begünstigt, dass die Beantragung einer solchen Signatur Geld kostet und nur bei wenigen Unternehmen oder Einrichtungen möglich ist.

Kritiker erklären, dass durch die geringe Verbreitung und Vergabe der digitalen Signatur kein Vertrauen geschaffen würde. Deshalb verschließen sich Bürger und Unternehmen davor. Dabei wird häufig vergessen, welche Vorteile diese Variante bringen kann. Denn die elektronische Unterschrift kann in vielen Bereichen Zeit und Geld sparen.

Die e-Card-Strategie

Aus diesem Grund hat auch die Regierung einige Änderungen angestrebt. Unter dem Namen „e-Card-Strategie" wurde beschlossen, dass die Bürger mit signaturfähigen Karten ausgestattet werden. Diese müssen dann aber auch genutzt werden. Im Rahmen der Strategie soll die elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden. Deren Einführung war bereits für 2006 geplant, wurde jedoch immer wieder verschoben. Nun geht man davon aus, dass sie im Jahr 2010 eingeführt werden kann. Genauso sind die elektronische Steuererklärung, kurz ELSTER, sowie die elektronische Einkommensnachweise, kurz ELENA, davon betroffen.

Bisher funktioniert die elektronische Steuererklärung zwar auch ohne Unterschrift, doch kritisieren Datenschützer dies bereits seit langem. Ebenfalls gehören zu ELENA nicht nur Einkommensnachweise. Ab 2009 wird ELENA eingeführt, ab 2012 ist es verpflichtend. Es gilt zunächst für sechs Bescheinigungen. Darunter sind die Bescheinigung für Elterngeld, Nebeneinkommensbescheinigungen und die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt zu nennen, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Ebenfalls gehören die Bescheinigungen für geringfügige Beschäftigungen und Nachweise nach dem Wohnraumförderungsgesetz sowie die Fehlbelegungsabgabe dazu. Später soll noch die Kindergeldabrechnung hinzu kommen.

Besondere Vorteile für Unternehmen

Ebenfalls ergeben sich aus der elektronischen Unterschrift Vorteile für Unternehmen. Beim E-Billing beispielsweise können Rechnungen elektronisch versandt werden. Zum einen kommen diese schneller zum Empfänger, zum anderen sparen sich Unternehmen teure Porto- und Druckkosten. Bisher wird das E-Billing noch wenig genutzt, denn die digitale Signatur ist dafür notwendig. Fehlt diese, ist ein Vorsteuerabzug der erhaltenen Rechnungen nicht möglich.

Im elektronischen Mahnverfahren ergeben sich deutliche Zeitvorteile. Wird ein Mahnbescheid online bis 9 Uhr beantragt, erhalten Unternehmen den Bescheid noch am selben Tag. Zum Vergleich: Bei der herkömmlichen Beantragung wird der Mahnbescheid nach drei bis vier Wochen ausgestellt. Die Fristen beginnen früher zu laufen und es ergeben sich Zinsvorteile.

Ab 2010 werden öffentliche Ausschreibungen überdies ausschließlich online erfolgen. Damit sind Unternehmen in der Pflicht, eine digitale Signatur zu beantragen.

Quelle:
Pro Firma 12/2008, S. 76 - 79

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  • So richtig haben sich die Vorteile leider nicht ergeben. Viele Rechnungssteller finden den Prozess des signierens eher umständlich. Gott sei dank ist die digitale Signatur bald nicht mehr Pflicht. Zwar wurde das Steuervereinfachungsgesetz in erster Instanz vom Bundesrat abgelehnt. Aber vielleicht gibt es gegen Ende des Jahres wieder Hoffnung. 

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