Mahnschreiben oder Mahnbescheid von einer Abzockfirma - so reagieren Sie richtig
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Teil 2 von 2 aus der Serie:
Abzockfalle-so können Sie sich schützen
Abzockfalle-so können Sie sich schützen
- Schnäppchen suchen im Internet - so umgehen Sie die Abzockfallen
- Mahnschreiben oder Mahnbescheid von einer Abzockfirma - so reagieren Sie richtig
Die Abzockfirmen sind bei der Verweigerung der Zahlung der Rechnung für ihr Zweijahresabo oder einem Widerspruch recht schnell mit einem Mahnschreiben zu Hand. Wie sollte der Angemahnte jetzt richtig reagieren?
Mahnschreiben nicht zur Kenntnis nehmen
Die Verbraucherzentralen und einschlägige Foren raten dazu, die Mahnschreiben nicht zu beachten.
Da Klagen in der Regel für die Betreiber der Seiten viel zu teuer sind, passiert nach dem Mahnschreiben nichts mehr. Also, auch wenn das Mahnschreiben eine ganze Reihe von Drohungen enthält, ignorieren Sie das Schreiben.
Mahnbescheid - jetzt wird es ernst
Das Mahnschreiben kann man getrost ignorieren, bei einem Mahnbescheid sieht es jedoch ganz anders aus. Sollte Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Amtsgericht zugestellt werden, müssen Sie, als der Angemahnte, kurzfristig reagieren. Innerhalb von 14 Tagen müssen sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
Welche Firmen sind durch diese Abzockmasche bekannt geworden?
Eine Reihe von Fernsehsendungen, Zeitschriften und Internetforen weisen immer wieder auf die Abzockfallen hin und nennen die Firmen beim Namen. Die Sendung Akte von SAT 1 hat sich dieses Themas besonders angenommen und berichtet seit Monaten über die verschiedenen Firmen. Dazu zählen bspw. outlets.de oder der Nachfolger fabriken.de.
Weitere bekannte Firmen, die die Abofalle anwenden:
download-service.de
hausaufgaben-heute.com
download-sofort.com
online-downloaden.de
top-of-software.de
clever-download.net
clever-downloaden.net
outlets-fabrikverkauf.net
Die Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de) hat eine Liste von 22 Seiten mit bekannten Abzockfirmen zusammengestellt. In dieser Liste sind mehr als 80 Firmen aufgeführt. Neben den Impressumsdaten werden auch der vertretende Rechtsanwalt (Olaf Tank) und die bereits anhängigen Verfahren genannt.
DOWNLOAD der Abofallenliste (PDF, 72 KB) der Verbraucherzentrale Hamburg
Wie kann man sich vor den Abofallen schützen?
Sobald auf der Internetseite für ein kostenloses Angebot mehr als die E-Mail-Adresse abfragt wird, muss der Nutzer misstrauisch werden. In diesem Fall bietet sich eine Recherche über Google an. Über eine aktive Abzockfirma finden Sie dort sicherlich eine Flut von Einträgen. So gewarnt, entgehen sie der Abofalle.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Magazin
- Das gerichtliche Mahnverfahren
- Schnäppchen suchen im Internet - so umgehen Sie die Abzockfallen
- Serienanwahl:
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.