Kostenvoranschlag vs. Angebot - Wo liegt der Unterschied

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Wer einen Handwerker benötigt, der möchte meistens vorher eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten haben. Dazu wird entweder ein Kostenvoranschlag oder ein Angebot angefordert. Wer einen Kostenvergleich anstellen möchte, der stellt seine Anfrage bei mehreren Werkunternehmen. Für viele kommt dann die böse Überraschung: Der Unternehmer lässt sich den Kostenanschlag, wie er im BGB bezeichnet wird, vergüten. Wenn dann auch noch die Schlussrechnung höher ausfällt als berechnet, könnte so manchem die Hutschnurr platzen. Das „Angebot“ war doch viel niedriger?

Kostenvoranschlag, Angebot – alles das gleiche. Oder nicht?

Leider nein. Doch wo liegt der Unterschied? Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst:

Unterschied

Kostenvoranschlag, §§ 650 u. 632 Abs. 3  BGB

Angebot, §§ 145 bis 150 BGB

verbindlich wenn,
  • der einfache Kostenvoranschlag ist unverbindlich, das ist der Regelfall
  • der garantierte ist verbindlich
  • was gilt, sollte auf dem Kostenvoranschlag immer ausgewiesen sein
  • schriftliches befristet verbindlich, wie lange bestimmt Unternehmer
  • mündliches ist nur zum Zeitpunkt der Abgabe verbindlich

   aber:

Bindung kann mit der Freizeichnungsklausel aufgehoben werden z.B.:

  • "Angebot freibleibend" 
  • "unverbindliches Preisangebot"
Kosten nur nach Vereinbarung immer kostenlos
spätere Abweichungen Abweichungen bis zu 20 % sind legitim, müssen aber vorher abgesprochen werden. Kunde kann dann annehmen oder ablehnen Abweichungen sind erst nach
Ablauf der Bindungsfrist erlaubt
Inhalt alle Arbeitsschritte und Materialien, die zur Erstellung des Werkes, des Produktes erforderlich sind, werden detailiert mit Mengen- undPreis-angaben aufgelistet und am Ende in einem Gesamtbetrag zusammengefasst – ähnlich einer
Rechnung

entweder:

  • Das Produkt, Werk wird mit seiner Bezeichnung und seinem Gesamtbetrag aufgeführt. Die einzelnen Arbeitsschritte und Materialien sind nicht ersichtlich

oder:

  • es werden die Arbeitsschritte und Materialien ohne Preisangaben nur mit dem Endbetrag aufgelistet

Klären Sie Ihren Kunden auf – das spart Ärger

In der Praxis wird es im Interesse des Unternehmers liegen, einerseits den Auftrag zu erhalten und seinen Kunden zufrieden zu stellen, andererseits zu große Verluste durch Auftragsverlust zu vermeiden. Fair Play ist die Devise: Wer den potenziellen Auftraggeber von vorn herein über die für sein Unternehmen geltenden Regelungen zum Kostenvoranschlag informiert, ist auf der sicheren Seite. Die IHKs empfehlen, sich die Vereinbarungen zum Kostenvoranschlag schriftlich vom Auftraggeber bestätigen zu lassen. Deshalb haben wir vom Gründerlexikon Ihnen dazu ein Paket zusammengestellt. Dieses beinhaltet den Kostenvoranschlag und die entsprechenden Vereinbarungen als Vorlagen. Alle  orientieren sich natürlich an den gesetzlichen Bestimmungen. Hier finden Sie die entsprechende Vorlage zum Kostenvoranschlag.

Als Verbraucher ist es empfehlenswert sich vorher genau zu informieren, ob und welche Kosten für den Kostenvoranschlag anfallen. Sollten Sie nicht zwingend darauf angewiesen sein empfiehlt sich das kostenlose Angebot. Hier könnten Sie Ihren Handwerker bitten die Arbeitsschritte und das Material genau aufzuführen, wenn es Sie interessiert. Auf diese Weise bleiben Ihnen unerfreuliche Überraschungen erspart.


Quellen:
hwk-heilbronn.de
rechtslexikon-online.de

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