Kaufmann oder Gewerbetreibender, Unternehmen oder Firma, welcher Firmenname ist der richtige? FAQ 13

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Ob die Firma einen Namen hat oder das Unternehmen eine Firma, im folgenden Beitrag gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

Beispiel
Erik Ernst will sich mit einem Service rund ums Haus selbständig machen. Vor der Gewerbeanmeldung überlegt er, wie er sich künftig als Selbständiger nennen will und ob er einen Fantasienamen verwenden darf.

Um zu klären, wie sich Ernst nennen darf, werden zuerst folgende Begriffe analysiert.

Kaufmann

Seit dem 1.07.1998 wird nur noch zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann unterschieden (Muss-, Soll- und Minderkaufmann sind weggefallen). Für einen Kaufmann gilt das HGB, für den Nichtkaufmann das BGB. 

Der § 1 HGB sagt aus

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.


Ob das Unternehmen nach Art oder Umfang einen kaufmännisch geführten Betrieb benötigt, erfährt man aus $ 141 AO, welcher aussagt:

bei einem Umsatz von mehr als 500.000,- EUR pro Kalenderjahr oder einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr ist die Verpflichtung gegeben, Bücher zu führen.

Erik Ernst rechnet mit einem anfänglichen Umsatz im Bereich von 20.000,- bis 50.000,- EUR pro Jahr. Demzufolge muss er keine Bücher führen und ist gem. § 1 HGB kein Kaufmann.

Firma

Was der Begriff Firma beinhaltet regelt der § 17 HGB

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Oben haben wir festgestellt, dass Ernst kein Kaufmann ist. Somit gilt für ihn das HGB nicht. Er kann demzufolge seinem Unternehmen keinen Firmennamen geben.

Unternehmen

Ein Unternehmer ist gem.§ 14 BGB

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gewerbetreibender

Alle Selbständigen, die nicht eine Tätigkeit entsprechend der Katalogberufe § 18 EStG oder ähnliche Berufe ausüben, sind Gewerbetreibende.

Was ist Erik Ernst nun?

Ernst ist ein gewerbetreibender Unternehmer, er ist kein Kaufmann und hat somit keine Firma.

Der § 15b GewO beschreibt, wie der Gewerbetreibende auftreten muss:

(1) 1Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihre ladungsfähige Anschrift angeben.

Es existiert keine Vorschrift, die das Hinzufügen eines Fantasienamens verbietet.
Quelle: Rechtsanwältin Diana Rehbein, Dingelstädt

 

Erik Ernst muss demzufolge unter seinem vollständigen Namen im Geschäftsverkehr auftreten. Die Hinzufügung einer beschreibenden Geschäftsbezeichnung ist gem. § 146 GewO nicht strafbar. Solange diese Geschäftsbezeichnung bzw. der Fantasiename nicht irreführend ist, kann Ernst ihn hinzufügen.
Seine Geschäftsbezeichnung könnte bspw. lauten:

Erik Ernst Service rund ums Haus.

So sieht der schematische Ablauf der Namensgebung aus:

 Firmenbezeichnung Firmenname Existenzgründer

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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Über den Autor Xing_icon

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.