Kann-Bausteine für Selbständige
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Teil 3 von 3 aus der Serie:
Versicherungen für Existenzgründer
Versicherungen für Existenzgründer
- Grundversicherungen für Selbstständige - Ein unabdingbarer Schutz
- Muss-Bausteine für Selbstständige
- Kann-Bausteine für Selbständige
Neben den zahlreichen Versicherungen, die als Muss-Bausteine angesehen werden müssen, gibt es für Selbstständige auf die Kann-Bausteine der persönlichen Absicherung. Hierbei handelt es sich um Absicherungen, die nicht unbedingt abgeschlossen werden müssen, jedoch einen wichtigen zusätzlichen Schutz bieten. Empfehlenswert sind die Kann-Bausteine insbesondere, wenn die möglichen finanziellen Mittel für diese zur Verfügung stehen. Denn schnell können Schäden auftreten, die durch einen solchen Vertrag abgesichert sind.
Die Maschinenversicherung / Elektroversicherung
Bei der Maschinen- und Elektroversicherung handelt es sich um einen klassischen Kann-Baustein, über den meist nur große Unternehmen verfügen. Durch einen solchen Versicherungsvertrag werden Schäden abgesichert, die an Maschinen und den verschiedensten elektrischen Geräten entstehen können. Neben dem eigentlichen Wert wird auch der Datenverlust abgesichert.
Selbstständige, die nicht über eine voluminöse und zugleich auch wertintensive Maschinenausstattung verfügen, können durchaus auf diese Absicherung verzichten. Unentbehrlich ist sie jedoch für Maschinenbauunternehmen und für Selbstständige, die über eine Büroausstattung mit kostenintensiven, elektrischen Geräten verfügen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung bezieht sich auf alle Schäden, die durch die Unterbrechung des eigenen Betriebes entstehen. So werden durch diese sowohl Ertragsausfälle als auch Fixkosten und Mehrkosten übernommen. Die Übernahme der Mehrkosten gilt hierbei überwiegend für die Ersatzmaßnahmen, die ergriffen werden müssen.
Unerlässlich ist eine solche Absicherung, wenn mit Betriebsunterbrechungen durch die Büroausstattung gerechnet werden muss und dadurch die Existenz bedroht wird. Ebenso wichtig ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn durch eine solche Unterbrechung mit langen Reparaturzeiten gerechnet werden muss und somit ein hoher finanzieller Verlust für den Selbstständigen entsteht.
Entbehrlich ist sie hingegen für alle diejenigen, die nur mit kurzen Unterbrechungen rechnen müssen und zudem mögliche Alternativen in Hinblick auf Maschinen und Durchführung von Aufträgen zur Verfügung haben.
Die Transportversicherung
Die Transportversicherung sichert alle Schäden ab, die infolge von Transporten entstanden sind. Der Versicherungsschutz umfasst hierbei auch das Ent- und Beladen von Transportern. Gerade Speditionen und andere Transportunternehmen sollten auf eine solche Versicherung nicht verzichten. Im Gegenzug können klassische Bürounternehmen und Betriebe, die keinerlei Güter für Kunden transportieren, auf die Transportversicherung verzichten.
Die Rechtsschutzversicherung
Mittlerweile verfügen zahlreiche Selbstständige über eine Rechtsschutzversicherung. Entbehrlich ist sie jedoch gerade für die Unternehmen, die zum Beispiel im Home-Office-Bereich tätig sind und deren Aufgabengebiete nicht durch eine solche Absicherung gedeckt werden. Ein klassischer Fall hierfür sind verschiedenste urheberrechtliche Verstöße oder auch Streitfälle. Eine Rechtsschutzversicherung dient zur Abwehr von Kosten, die infolge von Rechtsstreitigkeiten entstehen. Zudem werden durch diese Schadenersatzansprüche von Dritten übernommen, die gegen einen Betrieb gestellt werden.
Quelle:
Pro Firma 04/2009, S. 46 - 49Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Magazin
- Grundversicherungen für Selbstständige - Ein unabdingbarer Schutz
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kommentiert von Gast am 30. Oktober 2009
Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise nimmt die Rechtsschutzversicherung einen immer höheren Stellenwert ein. Die Streitfälle häufen sich, gerade im Bereich des Arbeitsrechtsschutzes oder des Forderungsrechtsschutz. Unternehmer sollten meiner Meinung nach, daher immer eine Firmenrechtsschutz abschließen. Tip: Schließen Sie keine Rechtsschutzversicherung nach §24 sondern eine Kombiversicherung aus Privat, Berufs- u. Verkehrsrechtsschutz nach §28 ab, dies ist i.d.R. günstiger.
kommentiert von Torsten Montag am 30. Oktober 2009
§28 was? welches Gesetz meinen Sie? Was mich dabei nervt, dass es keine wirklcihe rechtschutz fürs Internet gibt. Also für Abmahnungen etc.