Impressum auf Internetseiten ist Pflicht - Justizministerium will Abmahnwelle stoppen
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Existenzgründer im Online-Bereich können beim Erstellen ihres Impressums leicht Fehler begehen. Diese Fehler können zu einer berechtigten Abmahnung führen und kosten den Gründer dann viel Geld. Vermeiden kann der Jungunternehmer diese Fehler, wenn er sich den Leitfaden des Justizministeriums zur Hand nimmt. Mit dem am 7.10.2008 veröffentlichten Leitfaden zur Impressumspflicht auf Internetseiten, will das Justizministerium der Abmahnwelle entgegentreten. Mit diesem Leitfaden soll jeder Onlineunternehmer in die Lage versetzt werden, sein Impressum an die gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetztes (TMG) anzupassen. Der Händler kann mit der Anleitung die Schwachstellen in seinem Impressum aufdecken und eliminieren. Das Justizministerium weist aber daraufhin, dass der Leitfaden keine rechtliche Verbindlichkeit hat.
Er kann nur das Risiko einer berechtigten Abmahnung minimieren. Zu finden unter Leitfaden zur Impressumspflicht
Impressumsassistent
Natürlich bietet das Netz auch die Möglichkeit, sich kostenlos ein Impressum zu erstellen. Mit dem Impressumsassistenten werden die wichtigsten Fragen gestellt und abgeklärt. Heraus kommt ein fertiges Impressum, welches der Gründer übernehmen kann.
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 1. November 2008
Auf unserer home-page zeigte sich ein um 30% verfälschter Stadtteil-Karten-Ausschnitt als Urheberrechtsverletzung im 1/2008. Das Justizministerium in Berlin --Herr/Dame konnten keine Angaben zur fließenden Grenze der Verfälschungen oder Verletzungen bekanntgeben. Inzwischen hat mich das Abmahnverfahren der Hamburger-RAe mehr als 2000 Euro gekostet--Gerichtskosten und eigener Anwalt kosten noch weiter. Der Streiwert war sofort eine LG-Angelenheit. mit der Schuldanerkennung und der Herausnahme der karte war die Gegenseite nicht zufrieden ---alles im Namen des bertelmann-Verlages der vor Jahren die falk-Pläne aufgekauft hat und nun die Rechte daran besitzt. Sollte nur ein geringer %satz als Provision für die Erlaubnis dass Anwälte diese Abmahnungen betreiben herausspringen wäre das bereits ein Selbstläufer-Modell . Der home-page-Gestalter sieht sich außerstande mit der Situation umzugehen, Magenbeschwerden usw sind die Folge. Tatsächlich sehe ich mich als Opfer dieser Abmahnangelegenheit--eine Verletzung von geistigem Eigentum war nie meine Absicht, der Gestalter hatte sich vergewissert, ich ihm vertraut dass 30 % Verfälschung keine Urheberrechtsverletzung darstellt--1.11.2008
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kommentiert von Gast am 16. Januar 2009
[...] Impressum eines Onlineversicherungsmaklers bzw. –vermittlers muss neben den anderen gesetzlichen Regelungen folgendes aufgeführt [...]
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