Ein Leser hat auf ein Problem aufmerksam gemacht, welches manchmal im Großhandel, wie Metro, Cash&Carry, Selgros, Amazon oder ähnlichen Lieferanten auftritt:
Um beispielsweise ein Metromitglied zu werden, ist ein Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit notwendig. Dies ist bei Gewerbetreibenden zum Beispiel der Gewerbeschein. Allerdings kann es dann passieren, dass Sie folgenden Brief von der Metro erhalten:
"Leider reicht das von Ihnen übermittelte Dokument als Nachweis nicht aus, da es älter als ein Jahr ist. Lassen Sie uns daher bitte eine Gewerbeanmeldung zukommen, welche nicht älter als ein Jahr ist."
So etwas wie einen aktuellen Gewerbeschein, bei dem das aktuelle Datum als Nachweis steht, gibt es nicht. Der Gewerbeschein gilt als Nachweis. Sicher könnte man in der Zwischenzeit sein Gewerbe bereits wieder abgemeldet haben. Trotzdem gibt es keine andere Variante. Wer sein Gewerbe bereits mehr als ein Jahr angemeldet hat, muss daher auf Alternativen umsteigen. Und Freiberufler haben überhaupt keinen Gewerbeschein, da sie ja eben kein Gewerbe betreiben. Was also tun?
Als Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit gilt u. a. auch:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug
- Verbands- oder Kammerbestätigung (IHK)
- Bestätigung einer der berufsständischen wirtschaftspolitischen Vereinigungen
- Steuerbescheinigung über Einkünfte aus freiberuflicher/selbstständiger Arbeit
- USt.-Voranmeldung
- Angabe der USt.-Identifikationsnummer
Denkbar sind auch weitere ähnliche Nachweise. Wer gerade seine Tätigkeit aufgenommen hat, dürfte ja über einen Gewerbeschein verfügen oder die Mitteilung vom Finanzamt, dass die Tätigkeit als Freiberufler eingestuft wurde. Wer länger als ein Jahr tätig ist, kann eine Steuerbescheinigung vorlegen.
Wenn gar nichts von dem vorhanden oder möglich ist, dann sollten Sie direkt mit dem betreffenden B2B Partner Kontakt aufnehmen und nachfragen. Die betreffenden Unternehmen sollten (können aber) nicht nur Partner akzeptieren, die innerhalb des letzten Jahres eine Gewerbeanmeldung durchgeführt haben.