Gewerbeanmeldung FAQ 14
(7 Bewertungen)
Darf jeder ein Gewerbe anmelden?
Nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit gem.§ 1 GewO ist
(1) Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Wann muss das Gewerbe angemeldet werden?
- eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird,
- ein bereits bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird,
- der Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegt wird,
- eine Zweigstelle gegründet wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird.
Muss jeder ein Gewerbe anmelden?
Nein, alle Selbständigen, die nicht einen Beruf gem. dem Katalog von § 18 EStG, oder einen ähnlichen Beruf ausüben, müssen kein Gewerbe anmelden, sondern geben die Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt bekannt.
Wo wird das Gewerbe angemeldet?
Das Formular zur Gewerbeanmeldung
Das Formular zur Gewerbeanmeldung umfasst nur eine Seite. Auszufüllen sind u.a. die persönlichen Daten, das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit und ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenberuf geführt werden soll. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist eher günstig. Sie liegt in den einzelnen Städten und Gemeinden bei ca. 15,- bis 40,- EUR.
Wer unterliegt der Zulassungsbeschränkung?
Was macht das Gewerbeamt mit der Gewerbeanmeldung?
Informiert das Gewerbeamt andere Behörden oder Institutionen von der Anmeldung?
Eindeutig ja, der § 14 GewO gibt vor,
(9) 1Die zuständige Behörde darf Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermitteln an
- die Industrie- und Handelskammer
- die Handwerkskammer
- die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde
- die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, zuständige Landesbehörde
- das Eichamt
- die Bundesagentur für Arbeit
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft
- die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung
- die statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters
Kommt der Gewerbeschein per Post?
Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe persönlich beim Gewerbeamt anmelden, bekommen, nachdem sie die Gebühr bezahlt haben, ein DIN A4 Blatt mit der Überschrift "Gewerbeanmeldung". Dieses Blatt ist der so genannte Gewerbeschein, mit ihm kann der Gewerbetreibende die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes nachweisen.
Brauche ich für zwei verschiedene Gewerbe auch zwei Gewerbeanmeldungen?
Die Gewerbeordnung legt dem Unternehmer keine Beschränkung hinsichtlich verschiedenartigster Betätigungen innerhalb eines Unternehmens auf.
Der § 3 GewO (Betrieb verschiedener Gewerbe) stellt fest:
- Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstätten ist gestattet. Eine Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waren findet nicht statt.
Fazit
Der Gründer fasst alle Tätigkeiten, die er voraussichtlich anbieten will, auf einer Gewerbeanmelung zusammen.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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E-Books
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit (Download nur für Registrierte Benutzer)
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan (Download für nur 9,99 €)
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung (Download nur für Registrierte Benutzer)
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Lexikon
- Nebengewerbe
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeamt
- Existenzgründung
- Finanzamt
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Magazin
- Mit Ausübungsberechtigung selbständig?
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
- So meldet man ein Gewerbe an
- E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
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Ratgeber Fragen
- Fragen zum Einzelunternehmen / Gründung
- Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich?
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
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kommentiert von Gast am 17. Juni 2009
[...] Sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, muss das Gewerbe angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die gewerbliche Tätigkeit als Nebengewerbe oder Hauptgewerbe betrieben werden soll. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt bzw. der Gewerbemeldestelle der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die ausgeübte Tätigkeit muss dabei vom Unternehmer näher bezeichnet werden. Das Gewerbeamt teilt dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft die Anmeldung des Gewerbes mit. Gewerbeanmeldung FAQ 14 [...]
kommentiert von Gast am 8. Juli 2009
[...] Die Fragen beantworten wir ausführlich in den Häufig gestellten Fragen zur Existenzgründung außerdem im Artikel zur Gewerbeanmeldung. [...]
kommentiert von Gast am 19. November 2009
[...] Gewerbeanmeldung ist mit wenig Aufwand in 15 Minuten erledigt und kostet in der Regel nicht mehr als 30 €. An [...]