Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Das ändert sich ab 2011
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Eigentlich war die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nur bis Ende 2010 vorgesehen. Mit der Entscheidung des Bundestags am 07. und 08. Juli 2010, sowie der Bestätigung des Bundesrats vom 24. September 2010, sind nun einige Neuregelungen bezüglich der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige beschlossen worden.
Kündigungsrecht ab 2011
Alle ab dem 01.01.2011 in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung versicherten Selbstständigen erhalten das Recht, nach einer Laufzeit von fünf Jahren jeweils mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Selbstständige, die schon vor dem Stichtag in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung versichert waren. Sie erhalten zudem ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.12.2010. Dieses kann auch rückwirkend bis Ende März 2011 ausgesprochen werden.
Weiterhin endet die freiwillige Arbeitslosenversicherung grundsätzlich dann, wenn die Beiträge über einen Zeitraum von drei Monaten nicht gezahlt wurden.
Antragstellung großzügiger geregelt
Wenn Sie sich im kommenden Jahr selbstständig machen wollen, müssen Sie künftig nicht mehr die enge Frist von einem Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einhalten, um sich bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung anzumelden. Ab 2011 haben Sie drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit Zeit, um den Antrag zu stellen.
Beitragsgrößen geändert
Die Beiträge werden ab 2011 ebenfalls geändert. Sie richten sich nach der halben bzw. vollen Bezugsgröße. Sie ist eine Rechengröße der Sozialversicherung, die jährlich neu berechnet wird. Ab 2011 gilt die halbe Bezugsgröße als Basis für die Berechnung des Beitrags, ab 2012 die volle Bezugsgröße.
Demnach entstehen Kosten für die freiwillige Arbeitslosenversicherung von 33,60 Euro für die neuen und 38,33 Euro für die alten Bundesländer. Das entspricht nahezu einer Verdopplung der Beiträge. Bisher zahlten Sie in den neuen Bundesländern 15,19 Euro und in den alten Ländern 17,89 Euro.
Ab 2012 verdoppeln sich die Beiträge noch einmal. Ausnahmen gelten für Selbstständige, die gerade erst gegründet haben. Sie zahlen grundsätzlich im ersten Jahr der selbständigen Tätigkeit nur einen Beitrag, der anhand der halben Bezugsgröße berechnet wird.
Keine Weiterversicherung nach Leistungsanspruch
Ab 2011 gilt ebenfalls, dass Sie sich nicht mehr in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung weiterversichern können, wenn Sie bereits zwei Mal Leistungen daraus in Anspruch genommen haben.
Quelle:
in Anlehung an: ExistenzgründerBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Beitrag
- Sozialversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Kosten
-
Magazin
- 2011 – Das Jahr der Änderungen für Selbstständige
- Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen
- Steuervereinfachungen und –änderungen: Was sich 2011 und 2012 alles ändert
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Ratgeber Fragen
- Nebengewerbeanmeldung ab Jan. 2011 - ab wann Werbung?
- Ab 2011 regelbesteuert
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