Formular Gewerbeanmeldung
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Im Formular zur Gewerbeanmeldung müssen Angaben zur Person, zum Betrieb, den Niederlassungen und Adressen, dem Beginn der Tätigkeit, der Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle) sowie Angaben bezüglich einesReisegewerbes gemacht werden.
Hier können Sie das amtliche Formular Gewerbeanmeldung (PDF, 79 KB) downloaden.
Formular Gewerbeanmeldung ausfüllen
Bitte achten Sie darauf, alle Angaben in der Gewerbeanmeldung sehr sorgfältig anzugeben. Kleine Fehler könnten Sie sonst teuer zu stehen kommen. Da die meisten Gründer zunächst ein Einzelunternehmen gründen, gehört in das Feld 1 nur der gewünschteFirmenname. Dieser muss bei Einzelunternehmen nicht zwangsläufig in einem Register eingetragen werden.
Die Angaben zu Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sind ebenfalls zwingend auszufüllen. Wichtig ist, dass die private Anschrift angegeben wird. Erst im Anschluss, also ab Feld 10, folgen die Angaben zum Betrieb. Wird ein Geschäftsführer bestellt, ist dessen Name anzugeben.
Sofern ein zulassungspflichtiger handwerklicher Betrieb gegründet wird, muss ein Meistertitel vorhanden sein. Entweder der Unternehmer selbst oder ein Angestellter muss den Meistertitel besitzen. Üblicherweise wird der Meister als Betriebsleiter eingestellt, so dass sein Name auf derGewerbeanmeldung in Feld 11 angegeben werden muss.
Bei den Feldern 12 bis 14 müssen die Anschriften der aktuellen bzw. vorherigen Betriebsstätte angegeben werden, sowie eine Hauptniederlassung. Das Feld 15 in der Gewerbeanmeldung ist besonders wichtig. Im Feld 15 erfassen Sie alle Tätigkeiten, die Sie in Ihrer neuen Firma ausüben. Eine detailierte Auflistung bietet sich bei breitgefächerten Tätigkeiten an. Bei Fragen ist das hinzuziehen eines Beraters zu empfehlen. So finden Sie mit professioneller Unterstützung die korrekten und möglichst weitreichenden Formulierungen Ihrer Tätigkeiten.
Angaben zur Ausübung des Gewerbes in nebenberuflicher oder hauptberuflicher Tätigkeit, sowie Angaben zu den beschäftigten Personen sind ebenfalls einzutragen. Darüber hinaus muss angegeben werden, ob es sich um eine Hauptniederlassung, eine Zweigstelle usw. handelt, sowie, ob es sich um eine Neugründung oder die Übernahme eines bestehenden Betriebs handelt.
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- Torsten Montag
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Betriebswirtschaft satt
kommentiert von Gast am 20. Mai 2010
Hallo, ich betreibe einen Blog, mit dem ich einige Euro durch Partnerprogramme verdiene. Jetzt möchte ich ein Gewerbe anmelden und mir das Antragsformular angeschaut. Dort steht unter Punkt 1: "Im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform"... Ist dieser Punkt durch mich auszufüllen ? Bedeutet das daß ich mich erst ins Handelsregister eintragen lassen muss, bevor ich ein Gewerbe anmelden kann. Und welche Rechtsform muss man dort angeben ?
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kommentiert von Gast am 21. Mai 2010
Sorry, hatte den Ratgeber leider zu spät entdeckt. Aber vielen Dank für die Antwort, bin jetzt schonmal ein bisschen schlauer ;-)
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