Ein attraktives Geschenk vom Staat

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Der Gründungszuschuss ist die beliebteste Fördervariante für künftige Selbstständige. Denn mit dem Gründungszuschuss gibt es bis zu 25.000 Euro vom Staat geschenkt. Die Statistiken belegen: Im Jahr 2009 haben 137.000 Gründer den Gründungszuschuss in Anspruch genommen, das sind satte 18.000 Gründer mehr als im Vorjahr. An dieser Stelle wollen wir Ihnen einen Überblick über den Gründungszuschuss, die Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses geben.

Höhe des Gründungszuschusses

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich dabei nach dem Familienstand. Alleinstehende ohne Kinder können beispielsweise bis zu 20.000 Euro erhalten. Wer verheiratet ist und den Hauptverdiener darstellt, zusätzlich noch ein Kind mit Kindergeldanspruch hat, kann bis zu 25.000 Euro erhalten. Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I für mindestens noch 90 Tage. Der Gründungszuschuss wird in der Höhe gezahlt, in der Sie auch Arbeitslosengeld I erhalten.

Die zwei Phasen des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss untergliedert sich in zwei Phasen. Die erste Phase dauert neun Monate. In dieser Zeit erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld I in voller Höhe weitergezahlt, nur dass es jetzt als Gründungszuschuss bezeichnet wird. 300 Euro für die Sozialversicherung bekommen Sie außerdem. Bedenken Sie aber, dass Sie sich auch um die soziale Absicherung selbst kümmern müssen. Sie können jedoch anschließend so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten, ohne dass der Gründungszuschuss gekürzt wird.

Die zweite Phase schließt sich direkt an die erste an, dauert aber nur sechs Monate. Sie muss gesondert beantragt werden. In den folgenden sechs Monaten werden jedoch nur noch 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt, danach ist eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich.

Lesen Sie im nächsten Teil, welche Voraussetzungen Sie für den Gründungszuschuss erfüllen müssen.

Quelle für diese Serie: Starting Up, Juni/Juli/Aug 10, S. 14-22

Quelle:
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