Dürfen Minderjährige ein Gewerbe eröffnen? FAQ 34
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Folgender Fall: ein 16-jähriger mit einer Geschäftsidee, wie bspw. dem Betrieb einer Internetseite, will ein eigens Gewerbe anmelden. Im folgenden Beitrag wollen wir aufzeigen, wann ein Minderjähriger ein Gewerbe anmelden darf und unter welchen Voraussetzungen ihm die Anmeldung gestattet wird.
Ein Minderjähriger darf ein eigenes Gewerbe eröffnen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
- Vor der Anmeldung des Gewerbes müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Geschäfts ermächtigen.
- Das Vormundschaftsgericht muss diese Ermächtigung genehmigen.
Laut § 112 (2) BGB kann der gesetzliche Vertreter die Ermächtigung nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurücknehmen.
Die einzelnen Schritte zur Gewerbeanmeldung
1. Erstellung eines Businessplans
Der Minderjährige erstellt für seine Geschäftsidee zunächst einen Businessplan. In dem Plan müssen realistische Zahlen für den Zeitaufwand, die zu erwartenden Kosten und Einnahmen erscheinen. Die Eltern geben ihr Einverständnis zu diesem Plan indem sie ihn eigenhändig und mit Datum unterschreiben.
2. Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht
Der Minderjährige beantragt beim Vormundschaftsgericht die Genehmigung der Ermächtigung der Eltern. Dazu wird er in der Regel beim Vormundschaftsgericht vorgeladen. Ein Rechtspfleger beurteilt, ob der Minderjährige die notwendige Reife besitzt und über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt um ein Unternehmen zu führen. Kann der Minderjährige die Fragen glaubhaft beantworten, steht der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht nichts mehr im Weg.
Mit der Genehmigung ist der Minderjährige dann in allen Fragen rund um das Gewerbe, unbeschränkt geschäftsfähig.
3. Gewerbeanmeldung
Für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt oder die Gewerbestelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Mit den Eltern und der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts kann der Minderjährige nun sein Gewerbe anmelden.
Fazit
Ein professionell erstellter Businessplan ist für Minderjährige, die ein Unternehmen gründen wollen, enorm wichtig. Mit der Erstellung des Plans setzt sich der zukünftige Unternehmer mit allenBelangen der Geschäftsführung auseinander. Er kann in der Folge Auskunft zum Zeitaufwand und zur Gewinnsituation geben. Der Zeitaufwand darf bspw. keinesfalls mit der Schulpflicht kollidieren.
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kommentiert von Gast am 20. November 2010
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