Diese Rechtsformen eignen sich für Freiberufler
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Auch als Freiberufler können Sie verschiedene Rechtsformen für die Gründung Ihres Unternehmens wählen. Welche Rechtsformen in Frage kommen und wie die Vor- und Nachteile aussehen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Gemeinschaften bilden
Büro- und Praxisgemeinschaften stellen im eigentlichen Sinne keine Rechtsform dar, eignen sich aber besonders gut für alle Freiberufler, die mit anderen zusammenarbeiten wollen. Es werden lediglich die Büro- oder Praxisräume gemeinsam genutzt. Auch können Mitarbeiter gemeinsam beschäftigt werden. Da die Grenzen zur GbR fließend sind, sollten Sie sich beraten lassen.
Als Vorteile sind die geringeren Kosten, fehlende Formalitäten und Kapitaleinsatz anzusehen. Auch haften Sie nicht für fremde Angelegenheiten, müssen allerdings nach außen hin selbstständig auftreten. Das heißt, Sie benötigen eigene Praxisschilder und Geschäftspapiere. Als Nachteil ist zu sehen, dass Sie keine Anbindung an einen Partner erhalten.
Die GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, wird bei steuer- und rechtsberatenden Berufen auch als Sozietät bezeichnet. Sie bietet viele Vorteile, da die Haftung zwischen den Gesellschaftern geteilt wird. Allerdings haften alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen.
Als Vorteile zählen niedrige Gründungshürden, sodass weder eine notarielle Beurkundung noch eine Eintragung im Handelsregister notwendig sind. Auch wird kein Mindestkapital benötigt und bei Banken sind GbRs gerne gesehen. Als Nachteil wird die volle Haftung aller Gesellschafter angesehen.
Die Partnerschaftsgesellschaften
Ebenfalls können Freiberufler Partnerschaftsgesellschaften gründen. Die Vorteile liegen im nicht erforderlichen Mindestkapital und in der Haftungsbeschränkung, der Nachteil liegt allerdings auch in der Haftung. Teilhaber müssen nämlich mit Geschäfts- und Privatvermögen haften.
Außerdem ist eine Eintragung im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht notwendig. Werden Fehler in der beruflichen Tätigkeit begangen, haftet aber stets nur ein Partner.
Die Freiberufler-GmbH
Diese Rechtsform bietet denVorteil der begrenzten Haftung auf die Einlage in die Gesellschaft. Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro. Entscheidungen können nur in einer Gesellschafterversammlung getroffen werden, hinzu kommt, dass einige Geschäftsvorgänge im Handelsregister eingetragen werden müssen.
Zusätzlich wird eine Bilanzerstellung gefordert und es besteht die Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer. Auch müssen oftmals private Sicherheiten für die Kreditaufnahme eingeräumt werden. Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind teuer, da sie notariell beurkundet werden müssen.
Quelle:
GründerZeiten Nr. 45, April 2008, S. 8Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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Lexikon
- Freiberufler
- Gewerbesteuer
- Rechtsform
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Magazin
- Freiberufler und Gewerbetreibender: Wann der Status des Freiberuflers verloren gehen kann
- Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
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