Diese Punkte gehören in den Kooperationsvertrag
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Teil 3 von 4 aus der Serie:
Unternehmenskooperationen
Unternehmenskooperationen
- Diese Formen der Kooperation gibt es
- In diesen Bereichen können Sie zusammenarbeiten
- Diese Punkte gehören in den Kooperationsvertrag
- So wählen Sie den richtigen Partner aus
Sie wissen aus den vorhergehenden Teilen der kleinen Serie zu Unternehmenskooperationen bereits, wie und in welcher Form Sie mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten können. Damit die Kooperation aber auch erfolgreich wird, sollten Sie in einem Kooperationsvertrag einige Punkte regeln. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und klären Sie insbesondere strittige Punkte im Vorfeld. Idealerweise ziehen Sie einen Berater hinzu und halten Sie den Kooperationsvertrag zur Sicherheit immer schriftlich fest. Die folgenden Punkte sollten Sie immer in einen solchen Vertrag aufnehmen:
Allgemeine Punkte für den Kooperationsvertrag
Zunächst einmal sollten Sie im Kooperationsvertrag allgemeine Punkte, wie Name, Anschrift und Vertreter der Kooperationspartner festhalten. Beschreiben Sie auch den Gegenstand der Kooperation, also welche Ziele Sie damit erreichen wollen.
Geben Sie unbedingt an, wer für welche Aufgaben innerhalb der Kooperation verantwortlich ist. Sollen Teilbereiche nach außen gegeben werden, legen Sie fest, wer diese Aufgaben übernimmt. Klären Sie ebenfalls, ob die Kooperationsaufträge bevorzugt behandelt werden sollen oder die Aufträge Ihres eigenen Unternehmens.
Achten Sie außerdem auf eine klare Definition des Auftretens der Kooperation nach außen. Tritt die Kooperation selbst oder einer der Kooperationspartner nach außen hin als Geschäftspartner der Kunden auf? Klären Sie ebenfalls, ob die Kooperation befristet sein soll und nehmen Sie ein entsprechendes Enddatum mit in den Vertrag auf.
Finanzielle Aspekte im Kooperationsvertrag
Wird eine Kapitalgesellschaft für die Kooperation gegründet, sind Einlagen gesetzlich vorgeschrieben, andernfalls können diese frei bestimmt werden. Die Höhe der Einlagen und wer diese bis wann zu zahlen hat, sollte im Kooperationsvertrag festgehalten werden. Ebenfalls sollten Angaben zur Geschäftsführung bzw. zum Ansprechpartner für Kunden gemacht werden.
Regeln Sie ebenfalls die Verteilung vereinnahmter Umsätze aus der Kooperation. Rechnet die Kooperation mit Kunden selbst ab, geben Sie einen Schlüssel zur Verteilung der Einnahmen an oder, dass jeder Kooperationspartner mit den Kunden selbst abrechnet. Für die Vermittlung von Aufträgen werden oft Provisionen gezahlt. Regeln Sie deren Höhe im Kooperationsvertrag. Ebenfalls sollten Sie Fragen zur Haftung im Kooperationsvertrag klären.
Weitere Punkte im Kooperationsvertrag
Weiterhin sollte ein Wettbewerbsverbot in den Vertrag aufgenommen werden, sowie Umstände, zu denen der Vertrag gekündigt werden kann. Außerdem sollte ein Berater bei Konflikten schriftlich benannt werden und die Salvatorische Klausel darf nicht fehlen.
Quelle:
GründerZeiten Nr. 11, Juli 2008Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
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