Das sollten Unternehmer bis Sylvester noch erledigen
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Mit dem Jahreswechsel endet für den Großteil der Unternehmer auch das Wirtschaftsjahr. Durch die Inanspruchnahme steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten bis Sylvester kann der Unternehmer bares Geld sparen. Die folgenden Tipps sollen die Alternativen aufzeigen um gut ins neue Steuerjahr zu kommen.
Aufbewahrungsfrist
Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht endet für Unterlagen aus 1999 bzw. 2003. So können aus dem Jahr 1999 Unterlagen wie u.a. Rechnungen, Bankbelege, Kontoauszüge, Abschreibungsunterlagen und auch Steuerunterlagen sowie Steuererklärungen in den Reißwolf. Aus dem Jahr 2003 können Sie u.a. Nachweise über Geschenke, Preislisten, Bestell- und Auftragsunterlagen und Mahnungen vernichten. Das schafft Platz im Archiv für das ablaufende Steuerjahr 2009.
Investitionszulage
Für die Zulage des Jahres 2005 endet die Antragsfrist am 31.12.2009.
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer sollten ihren Umsatz aus 2009 prüfen. Liegt der Umsatz nah an der Grenze von 17.500,- EUR, können Zahlungsziele ins neue Jahr verlegt werden. Da bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten nur die bezahlten Rechnungen in die Umsatzberechnung eingehen, hat der Unternehmer damit die Möglichkeit, seinen Kleinunternehmerstatus retten.
Betriebs-Pkw
Notieren Sie den Kilometerstand des Pkw am Sylvesterabend. Für den Nachweis der betrieblichen Nutzung benötigen Sie den exakten Kilometerstand vor allem dann, wenn Sie in 2010 ein Fahrtenbuch führen wollen.
GwG
Mit dem Beginn des Jahres 2010 soll sich die GwG Regelung wieder einmal ändern. Für 2009 gilt: Anschaffungen bis 150,- EUR können Unternehmer noch in voller Höhe abschreiben. Daher sollten selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die netto max. 150,- EUR kosten, noch in 2009 gekauft werden.
Die folgenden Tipps gelten für alle Steuerpflichtigen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Sie können 20% der Aufwendungen (max. 4.000,- EUR) für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie bspw. Kosten für die Gartenpflege, für Putzarbeiten oder die Inanspruchnahme einer Pflegedienstleistung in IhrerEinkommensteuererklärung angeben. Dieser Betrag wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen und Sie sparen damit bares Geld. Mit derÜberweisung der Kosten an den Auftraggeber entscheiden Sie, für welches Steuerjahr die Entlastung zählt.
Vermögenswirksame Leistungen
Die Frist für die Arbeitnehmersparzulage aus dem Jahr 2005 endet am 31.12.2009. Bis dahin können Arbeitnehmer die Sparzulage noch beantragen.
Außergewöhnliche Belastungen
Sollten Sie die Grenze Ihrer zumutbaren Belastung für 2009 fast erreicht haben, kann sich der vorgezogene Kauf bspw. einer Brille positiv auf Ihre Steuerlast auswirken.
Riester-Förderung
Für das Jahr 2007 müssen Sie bis zum 31.12.2009 die Förderung bei Ihrem Anbieter beantragt haben.
Kindergeld
Volljährige Kinder haben oft noch Anspruch auf Kindergeld, solange die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eltern sollten das Einkommen jetzt prüfen und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen.
Freistellungsauftrag
Mit einem erteilten Freistellungsauftrag sind Einkünfte aus Zinsen und Dividenden bis zur Höhe von 801,- EUR für Alleinstehende und 1.602,- EUR für Ehepaare steuerfrei. Vor Ablauf des Jahres sollten die erteilten Freistellungsaufträge geprüft und ggf. angepasst werden.
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 13. November 2010
Der Tipp für Kleinunternehmer gilt letztlich jedes Jahr. Nachdem das Bezahldatum ausschlaggebend ist, reicht es tatsächlich aus, wenn die Bezahlung im Zweifelsfall am 01.01. des Folgejahres erfolgt - ein einziger Tag kann also ausschlaggebend sein.
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