Bewertungsportale im Internet gezielt einsetzen

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Das Internet ist das Medium, mit dem die junge Generation heute aufwächst, und gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung. Besonders beliebt sind dabei Bewertungsportale, die mittlerweile in Hülle und Fülle im Internet anzutreffen sind. Es geht bei diesen Bewertungsportalen um eine Form des Marketings, die aber nicht vom Unternehmen selbst beeinflusst werden kann. Vielmehr äußern sich Kunden des Unternehmens dahingehend, inwieweit sie zufrieden waren.

Durch diese Kundenbewertungen sind Bewertungsportale oft glaubwürdiger, als herkömmliche Werbung, die von den Unternehmen auf den Weg gebracht wird. Sie als Existenzgründer sollten sich deshalb mit Bewertungsportalen auseinandersetzen, die Chancen, aber auch Risiken näher untersuchen, die damit einhergehen.

Chancen und Risiken der Bewertungsportale

Die Chancen der Bewertungsportale liegen eindeutig in den verbesserten Imagewerten. Diese ergeben sich durch positive Bewertungen, die sich auf ein Drittel der User so auswirken, dass sie ebenfalls bei dem betreffenden Handwerker oder Dienstleister kaufen würden. Gut die Hälfte der Kunden bleibt aber bei negativen Bewertungen auch einfach weg.

Als Risiko lässt sich insbesondere der Missbrauch von Bewertungsportalen anführen. Ein solcher Missbrauch kann in unterschiedlichen Varianten auftreten. Beleidigende Meinungsäußerungen, wie die Bezeichnung als Betrüger, sind dabei nicht selten anzutreffen. Dagegen können Unternehmer vorgehen. Sie können sowohl eine Gegendarstellung erreichen, als auch eine komplette Entfernung der Bewertung. Bei Aussagen á la „unfreundlicher Service" oder ähnlichem, hat der Dienstleister aber keine Handhabe.

Mit falschen Bewertungen richtig umgehen

Bei einem Verdacht auf falsche Bewertungen gilt es, diese zunächst einmal aufzuspüren. Die bekannten Suchmaschinen können dabei hilfreich sein. Im zweiten Schritt muss überprüft werden, ob die negative Bewertung nicht doch korrekt sein könnte. Gegen tatsächliche Fakten, wie eine unpünktliche Lieferung kann sich aber niemand wehren.

Im dritten Schritt können Sie als Gründer nach einer Einigung mit dem Kunden streben. Dabei sollten Sie den Sachverhalt klären, eventuell Lösungsvorschläge unterbreiten und so eine Einigung erzielen. Sie erreichen damit aber oft nur eine Gegendarstellung, die bei extremen Aussagen in der Bewertung die Kunden dennoch nicht überzeugen wird.
 
Als letzter Ausweg gilt es, sich mit dem Betreiber des Bewertungsportals in Verbindung zu setzen. Sind völlig unzutreffende Aussagen oder Beleidigungen vorhanden, so ist der Seitenbetreiber verpflichtet, diese Bewertungen zu entfernen. Aber Vorsicht: Selbst wenn der Betreiber die Bewertung entfernt, kann sie an anderer Stelle wieder auftauchen. Schadenersatz können Sie nur geltend machen, wenn der Seitenbetreiber sich weigert, Schmähkritik zu entfernen. Der Schadenersatz beläuft sich nur auf die Anwaltskosten, ein Verdienstausfall kann meist nicht nachgewiesen und erstattet werden.

Quelle:
Handwerk Magazin 02/2010, S. 42 - 43

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