Ausübungsberechtigung oder Meister FAQ 29

(2 Bewertungen) +2 -0


Ein selbst ernannter Hausmeister darf grundsätzlich nicht alle Tätigkeiten ausüben, die er möchte. Hier muss genau differenziert werden, wofür man Erlaubnisse oder weitere Qualifikationen benötigt.

Wann ist eine Ausübungsberechtigung der Handwerkskammer erforderlich?

Handwerkliche Tätigkeiten können in geringem Umfang und wenn keine fachspezifischen Kenntnisse für die Erledigung der Arbeiten erfüllt werden müssen, ohne Meldepflicht bei der Handwerksammer erfüllt werden. Das gilt allerdings nur für kleine Reparatur-, Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten. Spätestens dann, wenn die handwerkliche Tätigkeit beworben wird und nicht mehr ausschließlich im kleinen Umfang im Rahmen einer Hausmeistertätigkeit ausgeübt wird, besteht auch eine Meldepflicht bei der Handwerkskammer.

Wenn eine Tätigkeit aufgenommen wird, die komplett oder auch teilweise der Ausübung selbständiger handwerklicher Tätigkeiten bedarf, ist eine Meldepflicht gegeben. Auch wenn nicht immer eine Meisterqualifikation für die Ausübung einer solchen Tätigkeit vorliegen muss und diese Regelungen im Rahmen der EU auch inzwischen für viele Berufe gelockert wurden, besteht diese Meldepflicht gegenüber der Handwerkskammer.

Für Tätigkeiten im Bautrocknungsbereich, Bodenlegergewerbe, Fugengewerbe, Holz- sowie Bautenschutzgewerbe, regelmäßiger und professioneller Teppichreinigung sowie dem Einbau von Baufertigteilen, zum Beispiel Türen oder Fenstern, bedarf es einer Meldung bei der Handwerkskammer.

Wann ist zwingend eine Meisterqualifikation erforderlich?

Für die Ausübung folgender Tätigkeiten ist zusätzlich zur Meldepflicht bei der Handwerkskammer eine Meisterqualifikation erforderlich:

  • Maurer- und Betonbauarbeiten
  • Heizungsbau
  • Zimmerertätigkeiten
  • Dachdeckerarbeiten
  • Maler- und Lackiertätigkeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Schornsteinfegerarbeiten
  • Klempnertätigkeiten
  • Heizungsbau- und Installateurarbeiten
  • Elektrotechnikertätigkeiten
  • Tischlerarbeiten

Für diese Arbeiten besteht generell eine Meisterpflicht.

Eine Meisterqualifikation kann zudem umgangen werden, wenn im ausgeübten Handwerk eine mindestens sechs Jahre dauernde Berufserfahrung vorhanden ist oder aber wenn zuvor in einer leitenden Position in dem angestrebten Handwerk gearbeitet wurde. Beabsichtigt also zum Beispiel ein berufserfahrener Handwerker, eine Tätigkeit als Hausmeister aufzunehmen, darf er diese Tätigkeit im Rahmen seiner Aufgaben ausführen, ohne eine Meisterqualifikation vorweisen zu müssen.

Generell ist die Meisterpflicht im Rahmen der EU gelockert worden, da die Eintragung in die Gewerberolle einen Handwerker bis zu 800 Euro kosten kann und hier eine Benachteiligung von deutschen Gewerbetreibenden gegenüber anderen europäischen Handwerkern bestünde, in deren Land keine Meisterpflicht für die Ausübung einer Handwerkstätigkeit besteht.


Quelle:
HwO

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:


Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
  • http://www.content-texte.de
  • sabine.hutter@content-texte.de