Ab wann muss man für eine Internetseite ein Gewerbe anmelden? FAQ 32

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Viele Internetnutzer betreiben ihre eigene Internetseite. Sei es um Bekannten und Freunden die Bilder des letzten Urlaubs zu zeigen oder zum Führen eines Tagebuch-Blogs. Eine im Forum sehr häufig gestellte Frage lautet: „Muss ich für meine private Internetseite ein Gewerbe anmelden?“

Gewerbe muss angemeldet werden

Betreiben Sie den Blog mit Gewinnerzielungsabsicht, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Wann kann von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden? Im Moment der ersten Einblendung einer Werbung handeln Sie mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Ab diesem Zeitpunkt wird aus Ihrem privaten Blog bzw. Ihrer privaten Internetseite eine gewerbliche. Es ist für die Gewerbepflichtnicht einmal notwendig, dasstatsächlich Einnahmen generiert werden.

Es entsteht kein Gewerbe

Solange Sie mit Ihrer privaten Seite keine Einnahmen erzielen wollen, werden Sie nicht zum Gewerbetreibenden. Die private Internetseite ist und bleibt dann privat.

Konsequenzen der unterlassenen Gewerbeanmeldung

Früher oder später erfährt Ihr zuständiges Finanzamt, bspw. über Kontrollmitteilungen, von Ihren Einnahmen. Habe Sie in IhrerSteuererklärung keine Einnahmen erklärt, wird das alsSteuerhinterziehung gewertet. Zur Steuernachzahlung erwartet Sie dann obendrein eine Geldstrafe.

Fazit

Wenn Sie die Absicht haben mit Ihrer privaten Seite Geld zu verdienen, melden Sie ein Gewerbe an. Sie müssen so die Einnahmen versteuern, können aber im Gegenzug auch die entstandenen Ausgaben ansetzen.

Es empfiehlt sich jedoch gerade bei neueren Webseiten, erst einmal auszutesten, wie viele Besucher überhaupt kommen. Erst wenn eine gewisse Besucherzahl generiert wurde, sollten Sie Werbeeinblendungen schalten. Dann aber müssen Sie auch spätestens das Gewerbe anmelden. Die Kosten für dieGewerbeanmeldung können Sie übrigens direkt als Betriebsausgaben ansetzen.

Quelle:
Website Boosting 2.0

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