KG

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Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, welche den Zweck verfolgt ein Handelsgewerbe zu betreiben. Es können ein oder mehrere Personen Gesellschafter der KG sein, wobei mindestens einer davon unbeschränkt und persönlich haftbar ist, der Komplementär. Alle anderen Gesellschafter sind Teilhafter (Kommanditisten). Ihre Haftung beschränkt sich auf die Höhe ihrer Vermögenseinlage. Der Teilhafter ist nicht zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Alle rechtlichen Vorschriften die KG betreffend sind im HGB geregelt. Für rechtliche Lücken im Regelwerk finden die Vorschriften der OHG Anwendung.

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