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Kaufmannseigenschaften

Es existieren mehrere Formen des Kaufmanns. Diese werden im Handelsgesetz definiert und zusammenfassend als Kaufmannseigenschaft bezeichnet. So gibt es den Istkaufmann oder Musskaufmann, den Kannkaufmann und den Formkaufmann. Der Musskaufmann ist Kaufmann aufgrund der Größe seines Gewerbebetriebs. Der Kannkaufmann darf sich auf eigenen Wunsch hin in das Handelsregister eintragen lassen und somit die Kaufmannseigenschaft erwerben und der Formkaufmann ist aufgrund seiner Rechtsform (GmbH, AG) Kaufmann.




Weiterführende Links

Umfassendere Definition zu den Kaufmannseigenschaften
Bei Wikipedia.org ist eine detalliertere Begriffsbezeichnung hinterlegt.


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letzte Änderung: 19.10.2005
Aufrufe: 29609

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