Kapitalgesellschaft

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Diese Gesellschaftsform zeichnet sich durch ihre eigene Rechtsfähigkeit aus. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten und können somit Vermögen erwerben oder Darlehen aufnehmen und in eigenem Namen handeln. Nach außen werden Sie durch Geschäftsführer oder ein geschäftsführendes Organ vertreten. An der Kapitalgesellschaft können eine beliebige Anzahl an Personen beteiligt sein. Die Gesellschafter haften dabei nicht persönlich. Zu den Kapitalgesellschaften zählen in Deutschland die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die AG ( Aktiengesellschaft), die KGaA ( Kommanditgesellschaft auf Aktien).

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