Ist-Besteuerung
(1 Bewertungen)Der Unternehmer muss bei dieser Besteuerungsform die von ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt entrichten, wenn die Rechnung von seinem Kunden bezahlt wurde, das heißt, wenn er das Geld tatsächlich zur Verfügung hat. Um nach der Ist–Besteuerung besteuert zu werden, muss ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das wird in der Regel gleich bei Gewerbeanmeldung im steuerlichen Erfassungsbogen erledigt. Der Vorteil ist in der Liquidität des Unternehmers zu sehen. In der Regel können diese Besteuerungsform alle diejenigen wählen, die nicht buchführungspflichtig sind oder bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten.
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