Hausgewerbe

(1 Bewertungen) +1 | -0

Ein Hausgewerbe ist gem. § 2 II Heimarbeitergesetz ein Gewerbe, bei dem der Selbständige Waren im Auftrag eines Gewerbetreibenden herstellt, verpackt oder verarbeitet und diesem die wirtschaftliche Verwertung der Waren überlässt. Dabei darf er sich nicht mehr als zweier fremder Hilfskräfte bedienen. Als Synonym für Hausgewerbe wird häufig auch der Begriff Heimarbeit verwendet.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Verwandte Begriffe

Lexikon Begriffauswahl

Aus dem Magazin

Neue Einträge im Gründerlexikon

Auch im neuen Jahr arbeiten wir an der Erweiterung unseres Gründerlexikons und haben dieses im Januar...

Aus dem Ratgeber