Hausgewerbe
(1 Bewertungen)Ein Hausgewerbe ist gem. § 2 II Heimarbeitergesetz ein Gewerbe, bei dem der Selbständige Waren im Auftrag eines Gewerbetreibenden herstellt, verpackt oder verarbeitet und diesem die wirtschaftliche Verwertung der Waren überlässt. Dabei darf er sich nicht mehr als zweier fremder Hilfskräfte bedienen. Als Synonym für Hausgewerbe wird häufig auch der Begriff Heimarbeit verwendet.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Meistgesuchte Begriffe
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Top bewertet im Lexikon
Aus dem Magazin
Neue Einträge im Gründerlexikon
Auch im neuen Jahr arbeiten wir an der Erweiterung unseres Gründerlexikons und haben dieses im Januar...