Handelsregister

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Das Handelsregister ist ein von Gerichten (Amtsgericht) geführtes Register, welches der Offenlegung rechtlicher Verhältnisse der eingetragenen Firmen dient. In ihm sind bspw. der Ort, die Firma, Zweigniederlassungen, Zusätze der Firma, Geschäftsführer, Verträge, Kapitalverhältnisse und andere Informationen anzugeben. Es hat jeder das Recht, die Handelsregistereinträge oder die dem Handelsregister eingereichten Schriftstücke einzusehen. Informationen wie bspw. die Haftungs- und Vertretungsverhältnisse einer Firma werden dem Außenstehenden offenbart. Aber auch Dinge wie die Höhe der Einlagen von Gesellschaftern oder die Erteilung von Prokura. Das Gericht muss die Eintragungen in einer Zeitung (Bundesanzeiger und zusätzlich einem anderem Blatt) veröffentlichen. Ist eine Person als Kaufmann eingetragen, so ist er in jeder Beziehung Kaufmann, d.h. es gibt keine Abweichungen oder Besonderheiten. Mit der Eintragung verbinden sich Rechte (z.B. Schutz vor unbefugter Vertretung oder Missbrauch der Firma) aber auch Pflichten (Publizitätspflichten) für den Kaufmann.

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  • Torsten Montag
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