Grenzsteuersatz

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Der Grenzsteuersatz gibt an, mit wie viel Cents der jeweiligen Steuer der nächste zu versteuernde Euro belastet ist. Diese Angabe hilft sowohl bei der Erfassung weiterer Einkünfte und der darauf entfallenden Steuer, als auch bei der Erfassung von weiteren Betriebsausgaben und der dadurch zu erwartenden Steuerentlastung. Beispiel: Ein Lediger hat im Jahr 2004 ab einem Einkommen von 55.008 Euro einen Grenzsteuersatz von 45 % , d. h. jeder weitere Euro wird mit 45 Cent Einkommensteuer belastet.

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