Gewerbetreibender

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Alle Selbständigen, die nicht Freiberufler oder Land- und Forstwirte sind, sind Gewerbetreibende. Übt jemand eine Tätigkeit selbständig aus, die nicht unter die §§ 13 und 18 EStG fallen, dann liegt ein Gewerbebetrieb vor. Der selbständige Unternehmer wird dann als Gewerbetreibender bezeichnet.

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