Gewerbeertrag

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Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes bzw. des Körperschaftssteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus einem Gewerbebetrieb. Laut § 7 Gewerbesteuergesetz wird der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb vermehrt um die sog. Hinzurechnungen und vermindert um die sog. Kürzungen. Dadurch soll eine Doppelbelastung durch Gewerbe- und Grundsteuer vermieden werden. Der Gewerbeertrag kann, je nachdem, ob Hinzurechnungen oder Kürzungen größer sind, höher oder niedriger als der Gewinn aus Gewerbebetrieb ausfallen. Ein negativer Gewerbeertrag wird als Gewerbeverlust bezeichnet.

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