Gewerbeanmeldung

(1 Bewertungen) +1 | -0

Die Gewerbeanmeldung ist eine der ersten bürokratischen Erledigungen des Existenzgründers in seiner Gemeinde oder Stadt. Es besteht eine Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung laut Gewerbeordnung (Gewo), so dass derjenige, der ein Unternehmen betreiben möchte, um damit auf lange Sicht Gewinn oder Einnahmen erwirtschaften will, verpflichtet ist dieses Unternehmen beim Gewerbeamt anzumelden. Ein Personalausweis oder Reisepass und ggf. andere Genehmigungen (z.B. Handwerkskarte oder Meisterbrief) sind dazu meist ausreichend. Auch die Verlegung des Unternehmens, die Eröffnung einer Zweigstelle, grundsätzliche Veränderungen der Geschäftsinhalte oder die Aufgabe des Unternehmens unterliegt der Meldepflicht. Mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt werden auch Finanzamt, Berufsgenossenschaft, statistisches Landesamt, Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer über die Ausübung des Gewerbes in Kenntnis gesetzt.

Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Lexikon Begriffauswahl

Aus dem Magazin

Aus dem Ratgeber

Lieferservice

Hallo, ich wollte gerne einen Getränkelieferservice eröffnen und wollte fragen was ich das alles zur...