Gewerbe

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Als Gewerbe werden fast alle selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeiten bezeichnet, die weder freiberuflich noch land- oder forstwirtschaftlich und mit Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden. Die juristischen Normen, welche die Ausübung von Gewerben regeln, sind in der Gewerbeordnung festgelegt.

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