Durchlaufende Posten

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Durchlaufende Posten sind dem Unternehmen rechtlich nicht zuzurechnen, d.h. die Gelder sind kein Eigentum des Unternehmens. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, die bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einbehalten werden und an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abgeführt werden oder auch Falschzahlungen sind durchlaufende Posten. Diese Posten sind gewinnneutral zu behandeln.

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