Differenzbesteuerung

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Differenzbesteuerung bedeutet, dass ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen beim Wiederverkauf von Gegenständen weniger Umsatzsteuer abführen muss.

Erste Bedingung dafür ist, dass es sich beim Unternehmer um einen gewerbsmäßigen Wiederverkäufer handeln muss – beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler. Als zweite Voraussetzung muss dieser einen beweglichen Gegenstand (z. B. Auto oder Motorrad) für sein Unternehmen kaufen, von dem er keine Vorsteuer geltend machen kann – etwa weil der Verkäufer eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer ist. Wird dieser bewegliche Gegenstand weiterverkauft, so muss der Unternehmer nicht den kompletten Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterwerfen, sondern nur die Differenz zwischen Wiederverkaufspreis und Ankaufspreis – daher die Bezeichnung Differenzbesteuerung. Mit der Differenzbesteuerung soll vermieden werden, dass ein gebrauchter Gegenstand nochmals komplett umsatzversteuert wird.

Beispiel zur Differenzbesteuerung:

Autohändler A kauft von B ein 10 Jahre altes Auto für 5.000 Euro. Da es sich bei B um eine Privatperson handelt, kann A keine Vorsteuer abziehen. Nach einiger Zeit verkauft A den Wagen für 7.000 Euro an den Kunden C weiter. Die Differenzbesteuerung erfolgt folgendermaßen:

7.000 Euro Wiederverkaufspreis ./. 5.000 Euro Ankaufspreis = 2.000 Euro
2.000 Euro x 19/119 = 319,33 Euro

A muss nur Umsatzsteuer in Höhe von 319,33 Euro an das Finanzamt ausführen. Er darf diese aber nicht gesondert in seiner Rechnung an C ausweisen, sondern nur den Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer. 


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