Darf jeder ein Gewerbe anmelden?
Nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit gem. § 1 GewO ist
(1) Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Wann muss das Gewerbe angemeldet werden?
- eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird,
- ein bereits bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird,
- der Gewerbebetrieb in eine andere Kommune verlegt wird,
- eine Zweigstelle gegründet wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird.
Muss jeder ein Gewerbe anmelden?
Nein, alle Selbständigen, die nicht einen Beruf gem. dem Katalog von § 18 EStG, oder einen ähnlichen Beruf ausüben, müssen kein Gewerbe anmelden, sondern geben die Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt bekannt.
Wo wird das Gewerbe angemeldet?
Das Formular zur Gewerbeanmeldung
Das Formular zur Gewerbeanmeldung umfasst nur eine Seite. Auszufüllen sind u.a. die persönlichen Daten, das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit und ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenberuf geführt werden soll. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist eher günstig. Sie liegt in den einzelnen Städten und Gemeinden bei ca. 15,- bis 40,- EUR.
Wer unterliegt der Zulassungsbeschränkung?
Was macht das Gewerbeamt mit der Gewerbeanmeldung?
Informiert das Gewerbeamt andere Behörden oder Institutionen von der Anmeldung?
Eindeutig ja, der § 14 GewO gibt vor,
(9) 1Die zuständige Behörde darf Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermitteln an
1. die Industrie- und Handelskammer 2. die Handwerkskammer 3. die für den Immissionsschutz zuständige Landesbehörde 3a die für den technischen und sozialen Arbeitsschutz, zuständige Landesbehörde 4. das Eichamt 5. die Bundesagentur für Arbeit 6 die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft 7.die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 8.das Registergericht, soweit es sich um die Abmeldung einer im Handels- und Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder Zweigniederlassung 9. die statistischen Ämter der Länder zur Führung des Statistikregisters
Kommt der Gewerbeschein per Post?
Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe persönlich beim Gewerbeamt anmelden, bekommen, nachdem sie die Gebühr bezahlt haben, ein DIN A4 Blatt mit der Überschrift "Gewerbeanmeldung". Dieses Blatt ist der so genannte Gewerbeschein, mit ihm kann der Gewerbetreibende die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes nachweisen.
Brauche ich für zwei verschiedene Gewerbe auch zwei Gewerbeanmeldungen?
Die Gewerbeordnung legt dem Unternehmer keine Beschränkung hinsichtlich verschiedenartigster Betätigungen innerhalb eines Unternehmens auf.
Der § 3 GewO (Betrieb verschiedener Gewerbe) stellt fest:
Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstätten ist gestattet. Eine Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waren findet nicht statt.
Fazit
Der Gründer fasst alle Tätigkeiten, die er voraussichtlich anbieten will, auf einer Gewerbeanmelung zusammen.
Über den Autor
Evelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
Bereits geschriebene Artikel: 161Weitere Artikel des Autors Evelyn Brandies
Fachbegriffe im Lexikon nachlesen?
Gewerbe Gewerbeamt GewerbeanmeldungBewerten Sie den Artikel
Ähnliche Beiträge
- Ich will mich selbständig machen, wo muss ich mich überall anmelden? FAQ 11
- Dürfen Minderjährige ein Gewerbe eröffnen? FAQ 34
- Kann ich mit Schulden ein Gewerbe eröffnen?
- So meldet man ein Gewerbe an
- Formular Gewerbeanmeldung
Folgende Begriffe im Forum
Gewerbe
Ist es sinnvoll mehrere 400 EUR Jobs zu einem Nebengewerbe zusammenzulegen?
Kleingewerbe und EÜR, muss ich Abschreiben ?
Gewerbeamt
Gewerbe als Kunstler mit klein Handel kombiniert?
Gewerbeanmeldung im berreich Band Promotion und Booking?
Gewerbeanmeldung
Gründungszuschuss bei weiterer Gewerbeanmeldung bzw. GbR Gründung
Nebengewerbeanmeldung ab Jan. 2011 - ab wann Werbung?
Gewerbeschein
Ist es sinnvoll mehrere 400 EUR Jobs zu einem Nebengewerbe zusammenzulegen?
Gewerbe (Verkauf von Waren) und Freiberufler
gewerbliche Tätigkeit
Ist es sinnvoll mehrere 400 EUR Jobs zu einem Nebengewerbe zusammenzulegen?
Fragen zum Nebengewerbe


(5 Stimme(n), Durchschnitt: 4.40 von 5)

3 comments
Comments feed for this article
Trackback link: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/01/21/gewerbeanmeldung-faq-14/trackback/