Muss ich zwangsläufig Umsatz generieren, wenn ich ein Nebengewerbe angemeldet habe?

Sie haben ein Nebengewerbe und stellen jetzt fest, dass es aktuell mit dem Umsatz nicht so gut aussieht? Generell kommt häufig Unsicherheit darüber auf, ob es einen Mindestumsatz gibt, der in einem Gewerbe generiert werden muss. Dies ist nicht der Fall.

Jetzt gründen und folgende Finom-Vorteile nutzen:

  • Unterstützung aller Rechtsformen in Deutschland (GmbH, UG, GbR, Freiberufler, Einzelunternehmen ua.)
  • Prüfung Firmenname via IHK
  • Notartermin in deiner Stadt
  • Vorbereitung beim Eröffnen eines Bankkontos
  • Eintragung in Handelsregister
  • Vorbereitung Gewerbeanmeldung
  • Beantragung USt-ID bei Finanzamt
  • Bis zu 150€ sparen
Jetzt mit Finom loslegen!

Umsatz im Nebengewerbe – ist er notwendig?

Die Gewinnerzielungsabsicht ist eines der Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen eines Gewerbes. Nur wer gemäß § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auch tatsächlich die Absicht verfolgt, mit seinem Haupt- oder Nebengewerbe auf Dauer Gewinn zu erwirtschaften, kann ein Gewerbe ausüben:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

Ausschlaggebend ist die Absicht Gewinn zu erzielen, nicht ob letztlich tatsächlich Gewinn erzielt wird. Voraussetzung für das Ziel des sogenannten Totalgewinns, also positiven Gesamtergebnisses des Gewerbebetriebs von der Gründung bis zur Beendigung, ist allerdings die Umsatzgenerierung. Denn ohne Einnahmen lassen sich weder Kosten begleichen noch Gewinne erwirtschaften.

Deshalb geht das Umsatzsteuergesetz (UStG) noch einen Schritt weiter und stellt in § 2 klar:

"Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird."

Was ist eigentlich Umsatz genau?

Ein Unternehmen verkauft seine hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus dieser, für das Unternehmen gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einer bestimmten Periode, werden als Umsatz bezeichnet. Erlösschmälerungen, wie Skonto, Rabatte oder Boni müssen von der Gesamtleistung des Unternehmens abgezogen werden, sie sind kein Umsatz. Die Umsatzsteuer zählt ebenfalls regelmäßig nicht zum Umsatz. (§277 HGB).

Vereinfacht kann der Begriff Umsatz auf folgende Formel gebracht werden:
 

Umsatz = Anzahl der verkauften Produkte X dem Verkaufspreis abzgl. Erlösschmälerungen

Zu den Erlösen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählen alle:

  • Erlöse aus dem Verkauf von typischen Produkten
  • Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von typischen Erzeugnissen
  • Erlöse für typische Dienstleistungen

Der Umsatz wird immer auf die eigentliche Betriebsleistung des Unternehmens bezogen.

Was zählt nicht zum Umsatz?

Nicht zum Umsatz gehören leistungsfremde Erträge, die bspw. aus dem Verkauf von Gegenständen aus dem Anlagevermögen oder aus der Vermietung nicht selbst genutzter Gebäudeteile stammen. Die eingenommenen Beträge aus diesen betriebsfremden Leistungen zählen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Besonderheit große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften haben nach §285 Nr. 4 HGB die Pflicht, ihre Umsatzerlöse im Anhang aufzugliedern. Die Gliederung soll nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten vorgenommen werden. Die Pflicht zur Gliederung besteht vor allem dann, wenn sich die einzelnen Tätigkeitsbereiche oder die verschiedenen geografischen Märkte untereinander erheblich unterscheiden.

Umsatz und Gewinn

Ein wertmäßig hoher Umsatz ist nicht mit dem Gewinn eines Unternehmens gleichzusetzen. Den erzielten Umsatzerlösen stehen die Kosten des Wareneinsatzes, der Produktion und des Absatzes gegenüber. Erst nach dem Abzug dieser Kosten kann der Gewinn ermittelt werden.

Der Begriff Umsatz wird in Unternehmen häufig als Synonym für Absatz gebraucht. Der Absatz im Monat Januar betrug 5.000 Stück. Erst mit dem Verkaufspreis von 50 Euro pro Stück ermittelt sich der Umsatz von 250.000 Euro.

Im Zusammenhang mit dem Umsatz sollte der Unternehmer stets den Deckungsbeitrag beachten.

Wie viel Umsatz muss ich machen?

Da der Gesetzgeber Gewerbetreibenden nicht vorschreibt, dass sie Umsatz oder Gewinn machen müssen, sondern ihnen lediglich die Erzielungsabsicht aufzwingt, gibt es keinen Mindestumsatz, der nachgewiesen werden muss. Insbesondere in der Gründungsphase ist es vollkommen normal, dass die Einnahmen sich zunächst schleppend entwickeln. Auch, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und somit kein Gewinn erwirtschaftet, sondern Verlust gemacht wird, ist zu Beginn einer gewerblichen Tätigkeit nicht ungewöhnlich. Das wissen auch die Finanzämter und entscheiden abhängig vom Einzelfall darüber, wie lange sie negative Betriebsergebnisse dulden.

Was passiert, wenn ich über einen längeren Zeitraum keinen Umsatz mache?

Wie das Finanzamt mit einem Gewerbetreibenden umgeht, der über längere Zeit keinen Cent Umsatz macht, hängt vor allem davon ab, ob dieser während dieser Zeit Ausgaben geltend macht. So lange ein Gewerbetreibender weder Ausgaben noch Einnahmen hat, interessiert sich das Finanzamt eher weniger dafür. Gleichwohl entbindet ihn das nicht davon, eine Steuererklärung abzugeben oder, sofern er sich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen.

Tipp: Kleinunternehmerregelung endlich verstehen! Jetzt mein Seminar besuchen!

Anders sieht es aus, wenn keine Umsätze generiert, dafür beim Finanzamt aber Verluste geltend gemacht werden. Das kann wie bereits erwähnt in der Anfangsphase durchaus betrieblich begründet sein. Setzt sich der Verlustvortrag allerdings über einen längeren Zeitraum fort, kann das Finanzamt von dem Gewerbetreibenden ein Konzept zur Steigerung der Einnahmen und damit zur Erfüllung der Gewinnerzielungsabsicht verlangen. Werden keine Anstrengungen unternommen die Ertragslage zu verbessern, geht das Finanzamt von mangelnder Gewinnerzielungsabsicht aus und nimmt Liebhaberei an.

Liebhaberei und ihre Folgen

Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass es sich bei dem Gewerbe vielmehr um eine Freizeitbeschäftigung, als um eine Einnahmequelle handelt, können Ausgaben nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Eine Liebhaberei kann auch dann angenommen werden, wenn zwar Umsätze erzielt werden, diese aber nicht über die Selbstkosten hinausgehen. Letztlich führt Liebhaberei dazu, dass das Gewerbe nicht aufrechterhalten werden kann.

Was tun, wenn mir eine umsatzfreie Zeit bevorsteht?

Das Leben hat seine eigenen Regeln, und so können bestimmte Umstände, wie eine längerfristige Erkrankung, immer mal wieder dazu führen, dass ein Gewerbetreibender über einen bestimmten Zeitraum keinen Umsatz generieren kann. Weil ihn dies aber nicht von seinen gewerblichen Pflichten entbindet, kann es sinnvoll sein, das Gewerbe ruhen zu lassen.

Rein rechtlich gesehen läuft das Gewerbe dabei weiter, weil man es beim zuständigen Gewerbeamt lediglich abmelden, aber nicht pausieren kann. Gegenüber dem Finanzamt kann eine Pause jedoch formlos angezeigt werden. Während dieser zeitlich unbegrenzten Ruhephase wird der Gewerbetreibende von seinen steuerlichen Pflichten entbunden. Er muss also beispielsweise keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr abgeben und auch keine Vorauszahlungen mehr leisten. Mitgliedsbeiträge zu Pflichtvereinigungen entfallen ebenso, weswegen auch die zuständige Berufsgenossenschaft und Kammer über das ruhende Gewerbe informiert werden sollten.

Video: Wieviel Gewinn darf man als Kleinunternehmer machen?

Weil oft gefragt wurde, habe ich ein Video zu dem Thema Mindestgewinnn gedreht.

FAQ: Die häufigsten Fragen rund um den Umsatz im Nebengewerbe

Welche Konsequenzen hat ein Nebengewerbe ohne Umsatz?

Sie haben ein Nebengewerbe eröffnet und stellen nun im Laufe der Zeit fest, dass es keinen Umsatz mehr gibt. Vielleicht handelt es sich nur um einen bestimmten Zeitraum. Möglicherweise gehen Sie vielleicht der Arbeit derzeit gar nicht nach, möchten das Gewerbe aber nicht abmelden. Doch was passiert, wenn Sie hier keinen Umsatz im Nebengewerbe erzielen? Grundsätzlich wird ein Gewerbe mit einer Gewinnabsicht eröffnet. Der Staat verlangt von Ihnen keinen Mindestumsatz. Es sollte jedoch die Gewinnerzielung deutlich werden. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie auch Verluste anrechnen.

Stellt das Finanzamt fest, dass Sie weiter Ausgaben berechnen, es aber schon seit einiger Zeit keinen Umsatz mehr im Nebengewerbe gibt, kann das Konsequenzen nach sich ziehen. Sie müssen dann nachweisen, dass es sich nicht um Liebhaberei handelt. Vermerken Sie aber keine Ausgaben und haben auch keinen Umsatz, hat dies keine Konsequenzen. Sie sind lediglich verpflichtet, weiter eine Steuererklärung einzureichen.

Ist ein Nebengewerbe immer ein Kleinunternehmen?

Viele Menschen verbinden mit einem Nebengewerbe einen kleinen Verdienst und ordnen es daher in den Bereich der Kleinunternehmen ein. Allerdings ist es natürlich auch möglich, dass Sie ein Hauptgewerbe führen und mit diesem nicht über die Grenze der Kleinunternehmerregelung kommen. Oder aber Sie führen ein Nebengewerbe und überschreiten die Grenze, die hier bei 22.000 Euro Umsatz pro Jahr liegt. Das heißt, es gibt keinen direkten Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung sowie dem Nebengewerbe. Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihr Nebengewerbe als Kleinunternehmen führen möchten.

Was passiert, wenn die Umsatzgrenze eines Kleinunternehmens überschritten wird?

Sie führen Ihr Nebengewerbe als Kleinunternehmen und haben jetzt doch mehr Umsatz erwirtschaftet, als erwartet? Nun kommt natürlich die Frage auf, was nun passiert. Erst einmal nicht viel. Wenn Sie bei der Steuererklärung feststellen, dass Ihr Umsatz über der Grenze liegt, werden Sie ab dem nächsten Jahr automatisch umsatzsteuerpflichtig und müssen diese auch in Rechnung stellen. Rückwirkend gibt es jedoch nichts zu befürchten, es sei denn, der Umsatz liegt deutlich über 50.000 Euro. In dem Fall ist es notwendig, nachvollziehbar darstellen zu können, dass Sie diesen Umsatz nicht erwarten konnten.

Wichtig: Bedenken Sie bei einem Nebengewerbe, dass der Umsatz nicht höher als bei Ihrer Festanstellung sein darf, da es sich sonst um ein Hauptgewerbe handelt und hier Veränderungen im Rahmen der Sozialversicherung berücksichtigt werden müssen.

Wie lange bleibt ein Nebengewerbe ein Kleinunternehmen?

Viele Unternehmer melden ein Nebengewerbe als Kleinunternehmen an, um keinen so großen Aufwand zu haben. Dies geht seit dem 01.01.2020 bis zu einem jährlichen Umsatz von 20.000 Euro. Liegen Sie darüber, gelten Sie nicht mehr als Kleinunternehmer. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie im folgenden Geschäftsjahr wieder weniger verdienen.

Ab welchem Umsatz muss ein Kleingewerbe angemeldet werden?

Sie haben eine Gewinnerzielungsabsicht und stellen dafür Produkte her oder bieten Dienstleistungen an? Dann gilt auch schon ab einem Umsatz von einem Euro, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss. Das heißt, es gibt keinen Mindestumsatz, ab dem ein Gewerbe angemeldet werden darf. Informieren Sie sich jedoch vorher darüber, ob wirklich eine Gewerbeanmeldung notwendig ist oder Sie auch als Freiberufler aktiv werden können.

Kostet ein Nebengewerbe auch ohne Umsatz?

Sie erzielen derzeit keinen Umsatz mit Ihrem Nebengewerbe und überlegen nun, ob Sie dennoch Kosten haben? Das kommt ganz auf Ihr Gewerbe an. Möglicherweise sind Sie in der Berufsgenossenschaft oder verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Eventuell fallen auch andere Gebühren an, beispielsweise für die GEMA. Diese Gebühren werden auch dann berechnet, wenn Sie keinen Umsatz haben. Allerdings können Sie gegengerechnet werden, wenn Sie dann wieder Umsätze generieren. Heben Sie daher alle Belege immer gut auf.

Ein Umsatz beim Nebengewerbe ist nicht unbedingt notwendig. Wenn Sie keinen Umsatz im Nebengewerbe erzielen, ist das nicht unbedingt ein Problem. Schwierig wird es vor allem dann, wenn sich dies über einen längeren Zeitraum zieht und Sie in diesem Zeitraum Ausgaben geltend machen. Das Finanzamt sieht sich das einige Zeit lang an. Irgendwann laufen Sie jedoch Gefahr, der Liebhaberei bezichtigt zu werden. In dem Fall sind Sie dann gezwungen, das Nebengewerbe wieder aufzugeben.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.