Schluss mit Abmahnungen: So erstellen Sie Ihre AGB rechtssicher

Sie brauchen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), aber wissen noch gar nicht so recht, wie Sie dabei vorgehen sollten? Hier erfahren Sie, warum Sie AGB brauchen, welche Inhalte darin stehen sollten, wer Ihre AGB erstellen kann und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten!

Vereinfachung von Massenverträgen: AGB erstellen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Abkürzung: AGB) stellen einseitig formulierte Vertragsbedingungen gemäß den §§ 305 bis 310 BGB dar. Im Gegensatz zu einem individuellen Vertragsabschluss sollte der Verwender die Formulierungen in den AGB so erstellen, dass sie für eine Vielzahl von Verträgen gelten können. Diese Klauseln werden nicht gesondert mit dem Vertragspartner ausgehandelt. Der Verwender macht die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das am Vertrag beteiligte Unternehmen zur Bedingung für den Vertragsabschluss.

Sind keine allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden, so gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Auch individuelle Abreden, die zusätzlich zu den Klauseln der AGB gelten, sind möglich und werden vorrangig behandelt (§ 305b BGB). Die Formulierungen in den AGB werden in Übereinstimmung mit dem Geschäftsmodell des Verwenders genutzt, um Massenverträge schneller abwickeln und Informationspflichten (z. B. bei einem Onlineshop) abmahnsicher genügen zu können.

Hinweis: Beachten Sie, dass an AGB für B2C-Kunden deutlich höhere gesetzliche Anforderungen gestellt werden als an die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen im B2B-Bereich. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass die unerfahrene Privatperson besser geschützt werden muss. Deshalb müssen Sie einen B2C-Kunden vor dem Vertragsabschluss auf die AGB hinweisen, und die Verwendung bestimmter Klauseln ist nicht erlaubt.
 

Tipp: Nutzen B2C- und B2B-Kunden Ihre Dienstleistungen oder Ihren Onlineshop? Erstellen Sie für diesen Fall am besten gesonderte AGB für Verbraucher und Unternehmen, um vor Abmahnungen sicher zu sein.

AGB selbst erstellen, Muster verwenden oder Anwalt beauftragen?

Die Entscheidung ist gefallen, Sie brauchen für Ihr Geschäftsmodell allgemeine Geschäftsbedingungen. Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie die AGB selbst erstellen, sich im Internet "inspirieren" lassen oder von einem Anwalt abmahnsichere AGB fertigen lassen möchten. Sie haben bei der Erstellung von AGB diese Möglichkeiten:

AGB mithilfe von Mustern und Vorlagen erstellen

Vorgefertigte Musterverträge können eine gute Wahl sein, wenn Ihr Geschäftsmodell nicht zu komplex ist und Sie aufgrund Ihres Vorwissens im AGB-Recht einfachere Änderungen an den Klauseln selbst vornehmen können. Verwenden Sie aber in jedem Fall ein AGB-Muster, das auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten ist und besondere Klauseln abdeckt (z. B. digitale Inhalte, Gebrauchtwaren, Verkauf von Werbung). Allgemeingültige AGB-Muster für jede Branche werden nie alle Möglichkeiten ausschöpfen und im schlimmsten Fall Abmahnungen provozieren.

Abmahnsichere AGB vom Rechtsanwalt erstellen lassen

Sie möchten sicher vor Abmahnungen sein? Lassen Sie von einem Anwalt AGB erstellen, die perfekt auf Ihr Geschäftsmodell, Ihre Kunden und Ihr Unternehmen abgestimmt sind. Zudem kann der Anwalt Sie dahingehend beraten, wie Sie die AGB-Klauseln korrekt in Ihre Verträge einbinden.

Dies ist die teuerste Variante. Sie bietet Ihnen aber zugleich Rechtssicherheit und Sicherheit vor Abmahnungen. Rechnen Sie für wenig komplexe Geschäfte mit Kosten von etwa 150 bis 200 Euro. Für komplexere AGB-Formulierungen müssen Sie mit deutlich höheren Gebühren für den Anwalt rechnen (bis zu 1.000 Euro). Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Kunden sind meist günstiger als die Variante für B2C-Kunden.

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AGB mit einem Generator automatisiert erstellen lassen

Ein Generator kann für Sie individuelle AGB erstellen, angepasst an Ihre Dienstleistung oder Ihren Onlineshop. Hierfür stellt er Ihnen elektronisch Fragen, die Sie per Multiple Choice beantworten. Anschließend erzeugt er automatisiert die Klauseln. Diese Muster-AGB aus dem Generator können oft auch speziellere Bestimmungen umsetzen. Für komplexere Geschäftsmodelle ist der Generator jedoch nicht geeignet. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte der AGB erfolgt nicht. Eine Ausnahme kann für kostenpflichtige Angebote gelten, bei denen eine telefonische Beratung und/oder eine Prüfung der AGB auf Rechtssicherheit inkludiert ist.

Klauseln für die AGB aus dem Internet kopieren

Zwar können Sie die erforderlichen AGB-Klauseln auch von verschiedenen Onlineshops oder Websites im Internet nach Ihren Bedürfnissen zusammenkopieren. Diese Variante ist aber gleich aus vier Gründen nicht sinnvoll:

  1. Sie begehen eine Urheberrechtsverletzung und riskieren Abmahnungen, sofern es sich nicht um extra für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Muster handelt.
  2. Wegen der Abstimmung individueller Bestimmungen auf das Geschäftsmodell des anderen Unternehmens passen die AGB nicht zu Ihrem Geschäft – schon feinste Unterschiede führen dazu, dass Ihre AGB nicht mehr rechtssicher sind.
  3. Die kopierten Klauseln könnten veraltet sein und nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben genügen.
  4. Die AGB könnten schon vom Ersteller aus dem Internet zusammenkopiert worden sein – Abmahnsicherheit sieht anders aus.

Typische Inhalte der AGB

Sie können in allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr viele vertragliche Klauseln festlegen, die Rechte und Pflichten rund um den Vertragsschluss regeln. Beispiele für solche Vertragsbedingungen sind:

Vertragliche Bedingungen Mögliche Klauseln in den AGB
Preise Angabe der Preise inklusive oder exklusive Umsatzsteuer? Versandkosten und Verpackungsaufwand, gültige Währung, Umgang des Verwenders mit Preiserhöhungen bei Abonnements
Zahlungsmethoden Angabe der möglichen Zahlungsmethoden des Vertragspartners und ggf. damit verbundener Kosten, Lieferung nur gegen Vorkasse
Widerrufsbelehrung gesetzliche Bestimmung für Onlineshops; Verweis auf eine andere Unterseite möglich
Lieferung Verbindlichkeit von schriftlich vereinbarten Lieferterminen, durchschnittliche Lieferfristen, Gefahrtragung
Eigentumsvorbehalt Vorbehalt des Eigentums an der übersandten Ware bis zur vollständigen Zahlung durch den Vertragspartner
Gewährleistung vertragliche Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistung nur nach Art und Beschaffenheit der Ware möglich (z. B. keine Rückgabe von verderblicher Ware, Verkürzung auf zwölf Monate bei Gebrauchtwaren)
Haftungsausschluss Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (nicht für Personenschäden möglich), Höchstgrenzen für die Haftung
Rücksendung Voraussetzungen für die Rücksendung von Waren an den Onlineshop, Informationen zur Kostenübernahme
Transportschäden Pflicht zur Beanstandung der Transportschäden beim Zusteller, Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich
Zahlungsverzug bei Überschreitung des Zahlungsziels Fristen für Mahnungen, Berechnung von Mahnkosten und Verzugszinsen, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Vertragsschluss Zustandekommen des Vertrags, beispielsweise durch Übersendung der Bestellbestätigung, einer Auftragsbestätigung mit Lieferung oder Zahlung
Mitwirkungspflichten z. B. bei Handwerkern Zutritt zur Anlage verschaffen, Übermittlung von Informationen bei Beratern
Abnahme Abnahmefristen bei Werkverträgen, Art der Abnahme (z. B. förmliche Abnahme), Definition der Berechtigung zur Abnahmeverweigerung
Geheimhaltung Verpflichtung zur Geheimhaltung von Informationen aus dem Vertragsverhältnis

Spartipp: Wünschen Sie sich Rechtssicherheit und Sicherheit vor Abmahnungen, können Sie Ihre AGB selbst erstellen oder einen Generator benutzen und die Bestimmungen anschließend von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dies ist deutlich kostengünstiger, als die AGB-Klauseln direkt vom Anwalt erstellen zu lassen.

Welche Formulierungen und Klauseln Sie für Ihre AGB erstellen sollten, hängt davon ab, in welcher Branche Sie tätig sind und ob Sie Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen erbringen oder Ware über einen Onlineshop liefern. Ein Unternehmensberater braucht beispielsweise in seinen AGB keine Klauseln zum Rückversand von Waren, wohl aber zur gesetzlichen Haftung für Schäden, die aus seiner Dienstleistung entstehen könnten.

AGB erstellen: häufige Fragen

Sind AGB Pflicht und wer muss sie haben?

Es gibt keine Pflicht, AGB zu erstellen. Alternativ gelten einfach die gesetzlichen Regelungen, die auf das Vertragsverhältnis anzuwenden sind, beispielsweise das BGB oder das HGB. Jedes Unternehmen, das nicht jeden Vertrag in allen Detailfragen neu aushandeln möchte, sollte jedoch mit einem Generator oder einem Anwalt AGB erstellen.

Wie werden AGB wirksam?

Damit die AGB für das vorliegende Rechtsgeschäftägelten, muss der Gründer sie rechtswirksam einbinden (§ 305 BGB). Wie dies zu geschehen hat, hängt davon ab, ob es sich beim Kunden um einen Unternehmer oder einen Verbraucher handelt:

  • Bei einem Unternehmen ist die Einbeziehung der AGB relativ einfach. Es reicht beispielsweise, wenn Sie Ihrem Vertragspartner die AGB übermitteln und er diesen nicht widerspricht – eine ausdrückliche Einwilligung ist nicht erforderlich. Zur Sicherheit sollten Sie sich den Erhalt der AGB aber dennoch bestätigen lassen.
  • Einen Verbraucher müssen Sie noch vor dem Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen und ihm die Gelegenheit verschaffen, den Inhalt der allgemeinen Bedingungen in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen. Der Verbraucher muss sich mit den AGB einverstanden erklären, noch bevor der Kaufvertrag zustande kommt. Andernfalls sind sie unwirksam. Weisen Sie in Ihrem schriftlichen Angebot auf Ihre umseitig abgedruckten AGB hin oder verlinken Sie sie mit ausdrücklicher Bezeichnung auf der Checkout-Seite im Onlineshop und lassen Sie den Kunden bestätigen, dass er sie gelesen hat. Auch ein auf die AGB hinweisender Aushang im Betrieb kann notfalls ausreichen.

Wie binden Unternehmen die erstellten AGB richtig in die Website ein?

Präsentieren Sie Ihrem Kunden die AGB zur Sicherheit auf dem Silbertablett: Erstellen Sie die Klauseln so, dass sie gut wahrnehmbar sind. Verzichten Sie auf Kleingedrucktes oder versteckte Unterseiten. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass der Kunde die AGB vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen kann.

Was passiert, wenn sich zwei AGB widersprechen?

Schließen zwei Unternehmen ein B2B-Geschäft ab und beide bringen AGB in den Vertrag ein, so gilt die Kongruenzlehre. In diesem Fall gleicht man die Klauseln ab: Was in beiden AGB übereinstimmt, gilt auch. AGB-Regelungen, die sich widersprechen, sind unwirksam. Die gesetzlichen Bestimmungen treten automatisch an deren Stelle. Dieses Problem können Sie übrigens umgehen, indem Sie eine Ausschließlichkeits- oder Abwehrklausel erstellen.

Wie viele Seiten dürfen AGB haben?

Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen für die Länge der AGB. Drucken Sie die Bestimmungen aber nicht in winziger Schrift, um Platz zu sparen – dies könnte im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen führen.

Häufige Fehler – was darf nicht in AGB stehen?

Besonders AGB gegenüber Verbrauchern führen häufig zu Abmahnungen und/oder werden im Rechtsverkehr für unwirksam erklärt (§ 307 BGB Inhaltskontrolle). Um dies zu vermeiden, beugen Sie diesen häufigen Fehlern vor:

  • Überraschende Klauseln: Die AGB-Klauseln dürfen nicht so überraschend sein, dass man nicht mit ihnen rechnen muss (z. B. kostenfreies Angebot, das plötzlich doch etwas kosten soll).
  • Mehrdeutige Klauseln: Kann der Kunde eine Klausel auf unterschiedliche Art auslegen? Dann gilt für Ihr Unternehmen die nachteiligere Regelung.
  • Unangemessene Benachteiligung: Zum Beispiel durch unklare AGB, Verschleierung der gesetzlichen Rechtslage oder stark benachteiligende Vorbehalte (z. B. spezielle Preisanpassungsklauseln).
  • Schriftformklauseln: Sie dürfen den Kunden nicht dazu verpflichten, Erklärungen immer in Schriftform zu übermitteln.
  • Pauschale Haftungsbeschränkung: Sie dürfen in den AGB weder die gesetzlichen Gewährleistungsfristen unterschreiten noch Ihre Haftung für Transportschäden ausschließen oder stark einschränken. Ein Haftungsausschluss für Personenschäden ist unzulässig.
  • Mängelrügepflichten: Sie können einem B2C-Kunden in Ihren AGB keine "Rügeobliegenheit" auferlegen, nach der er Mängel binnen einer kurzen Frist melden muss. Bei einem B2B-Geschäft unter Unternehmen ist der Fall anders gelagert.
  • Einverständnis für Werbung: Die Einwilligung in den Versand von Werbemails kann im Rahmen von AGB nicht rechtssicher eingeholt werden, weil der Kunde ausdrücklich zustimmen muss. Dasselbe gilt für die Weitergabe von Nutzerdaten (Datenschutz).
  • Gültigkeit für zukünftige Geschäfte: Gegenüber Verbrauchern können Sie AGB immer nur für den aktuellen Vertragsabschluss einbeziehen, aber nicht vorsorglich für die Zukunft.
  • Einschränkung des Widerrufsrechts: Klauseln über die Pflicht zum Rückversand in der Originalverpackung oder zur Übernahme der Versandkosten sind in AGB nicht wirksam.
  • Gutscheinverfall: Gutscheine müssen gesetzlich mindestens drei Jahre gelten – kürzere Fristen sind nicht bindend.
  • Schwammige Liefertermine: Sie dürfen Lieferfristen in AGB weder generell als unverbindlich bezeichnen noch mit Formulierungen wie "in der Regel" oder "voraussichtlich" einschränken.
  • Erfüllungsort: Wenn Sie B2C-Kunden bedienen, ist der Erfüllungsort der Gerichtsstand – das dürfen Sie nicht einseitig ändern.
  1. Auch wenn keine Verpflichtung zur Erstellung besteht: AGB lohnen sich für nahezu jeden Unternehmer, der regelmäßig mit identischen Vertragsklauseln arbeitet!
  2. Erstellen Sie Ihre AGB mit dem Tool vom Händlerbund und nutzen Sie viele weitere Rechtsdienstleistungen!
  3. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Erstellung oder Überprüfung Ihrer der AGB!
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.