Das sollten Sie bei einer Teamgründung beachten

Was versteht man unter „Gründen im Team“ oder „Teamgründung“? Mit einer speziellen Rechtsform haben diese Begriffe zunächst nichts zu tun. Es wird lediglich die Aussage getroffen, dass der Existenzgründer nicht als einzelner Unternehmer, also als einzelne Personen ein Gewerbe oder eine Tätigkeit anmeldet. Der Gründer sucht also von vornherein mit Bedacht einen entsprechenden Partner, um mit diesem ein Unternehmen zu gründen, wobei die Rechtsform zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht feststeht.

Warum eine Teamgründung?

Das Gründen einer Unternehmung mit mehreren Personen, also mehreren Beteiligten, kann vielseitige Gründe haben. Nach unserer Erfahrung spielt in erster Linie das nötige Kapital ( Eigenkapital) eine Rolle, was eine Person wohl nicht aufbringen kann und daher weitere Kapitalgeber sucht. Als Entschädigung für das geliehene Kapital, werden die künftigen Kapitalgeber gleich an der Firma beteiligt und ihnen Aufgaben zugewiesen, so dass die Vertretung und das Entscheidungsrecht nicht nur von einer Person ausgeht, sondern immer von mehreren. Ein anderer Beweggrund eine Gründung im Team anzustreben, ist die elegante Art Aufgaben im Unternehmen zu delegieren oder einfach nur Aufgabengebiete aufzuteilen. So bekommt jeder aus dem Gründungsteam einen bestimmten Bereich als Entscheidungsbereich zugeteilt, für den er in Zukunft verantwortlich ist und wo er das umfangreichste Wissen vorzuweisen hat.

Was kann ich und was muss der Gründungspartner können?

Bevor ein Gründungspartner gesucht werden kann, sollte ein Plan erstellt werden, aus dem hervorgeht, was der so genannte Urgründer bereits für Fähigkeiten mit in das Geschäft bringt und welche Bereiche noch nicht abgedeckt sind. Ausgehend von dem so festgestellten Bedarf sollte ein zuverlässiger Partner gesucht werden. Die Suche kann sich dabei sowohl im Verwandtenkreis, Bekanntenkreis als auch im Internet über Karrierenetzwerke erstrecken.

Partner und Mitunternehmer gefunden?

Sobald der passende Gründungspartner gefunden ist, sollte man das weitere Vorgehen nicht dem Zufall überlassen, sondern alle möglichen Eventualitäten, Streitfälle oder Befugnisse schriftlich in einem Gesellschaftervertrag fixieren. Dieses Vorgehen hilft später Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten schneller aus dem Weg zu schaffen und so die kostbare Zeit sinnvoll für das noch junge Unternehmen einzusetzen.

Mögliche Rechtsformen einer Personenbeteiligung

Als mögliche Rechtsform wird in den meisten Fällen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR) verwendet. Diese Gesellschaftsform muss nicht erst bei einem zuständigen Amt angemeldet werden, sondern sie ist bereits mit den ersten Schritten und Tätigkeiten der Gründungspartner entstanden. Sinnvollerweise sollte auch hier ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden. Für etwas mehr Sicherheit und Haftung steht die Gesellschaftsform der GmbH, welche allerdings auch weiterführende und umfangreichere Anmeldeformalitäten nach sich zieht. Darüber hinaus ist die GmbH auch in Zukunft in SachenBuchführung und Bilanzierung sehr viel kostspieliger als eine GbR. Es ist daher empfehlenswert, dass in den meisten Fällen knapp bemessene Gründungskapital nicht für die Gründung einer Kapitalgesellschaft in der Größenordnung auszugeben. Alle Gesellschaftsformen können zu gegebener Zeit immer noch durch einen zugelassenen Rechtsbeistand in eine GmbH umgewandelt werden. Sofern das Gründungsteam ausschließlich Handel betreibt, bieten sich auch Gesellschaftsformen wie die OHG (offene Handelsgesellschaft) oder die KG ( Kommanditgesellschaft) an. Beide Gesellschaftsformen gehören zu den Personengesellschaften und ähneln damit der GbR. Wir raten unbedingt zur Wahl der richtigen Rechtsform einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater der Entscheidungsfindung hinzuzuziehen.

Vorteile einer Einzelgründung

Die Vorteile einer Teamgründung liegen klar in der Kostenteilung und Risikoverteilung, so dass das Eigenkapital oder das Gründungskapital nicht nur von einem Gründer erbracht werden muss. Vorteilig ist auch der Aspekt der Aufteilung von administrativen Tätigkeiten oder die Teilung der Aufgabenbereiche und der damit zusammenhängende Zeitaspekt. Ein Gründer muss somit nicht alles machen, sondern mehrere Personen können sich die Aufgaben sinnvoll teilen. Besonders bei Frauen spielt der Aspekt der Kinderbetreuung eine wesentliche Rolle, so dass auch dieses Problem bei einer Teamgründung sehr viel einfacher behoben werden kann. Ein weiterer Vorteil der Teamgründung liegt in den Personalkosten. Mitarbeiter müssen monatlich und regelmäßig bezahlt werden. Darüber hinaus ist auch der Sozialversicherungsanteil für den Arbeitnehmer ein zusätzlicher Kostenblock für das Unternehmen. Diese Aufwendungen entfallen bei einer Teamgründung. Das beschriebene Problem kann bei einer Gründung im Team wesentlich flexibler gestaltet werden. So können beide Partner vorerst auf eine Entlohnung verzichten, bis das gemeinsame Unternehmen Gewinne abwirft.

Nachteile einer Personenbeteiligung

Die Nachteile ergeben sich in der Regel aus den bereits beschriebenen Vorteilen, so dass die Teilung des Risikos gleichzeitig auch den Nachteil der Teilung von Gewinnen sowie möglicher Chancen aus dem Unternehmen zur Folge hat. Ein weiterer Nachteil ist eine gewisse Abhängigkeit vom Gründungspartner. Es muss zwischen den Partnern eine Art Symbiose entstehen, so dass der eine Partner sich blind auf den anderen und sein Tätigkeitsfeld verlassen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es in vielen Fällen schnell zu Streitigkeiten und der damit einhergehenden Beendigung des Unternehmens.

Was sagt die Statistik zu einer Teamgründung?

Aus unserer internen Statistik ergibt sich eher ein Problem bei der Gründung einer Personengesellschaft. Dieses Problem resultiert aus einer unzureichenden Vorbereitung der Gründungspartner und mangelnder vertraglicher Vereinbarung im Vorfeld der Existenzgründung. Außerdem konnten wir sehr oft ein zu großes blindes Vertrauen und eine unterschätzte Unkenntnis des Gegenübers feststellen. Daher sind Teamgründung sehr oft nach wenigen Monaten beendet worden. Um diese Probleme jedoch im Vorfeld aus dem Weg zu räumen, sollten Existenzgründer, die mit dem Gedanken einer Teamgründung spielen, folgende Punkte beachten:

  1. Holen Sie sich bei einem Rechtsanwalt fachmännischen Rat bei der Wahl der Rechtsform ein.
  2. Lassen Sie den Gesellschaftervertrag mithilfe eines Rechtsanwalts schriftlich erstellen.
  3. Lassen Sie die persönliche und fachmännische Zusammensetzung des Gründungsteams durch einen unabhängigen Unternehmensberater prüfen.
  4. Erstellen Sie zur klaren Verteilung von Aufgaben, Befugnissen und Kompetenzen einen Kompetenzplan.
  5. Arbeiten Sie einen Finanzplan mit Eigenkapitalanteilen sowie den zu erbringenden Sacheinlagen der einzelnen Gesellschafter aus, wenn nötig mit Beraterhilfe.
  6. Lassen Sie das Gesamtkonzepts durch einen zugelassenen Gründungsberater prüfen und bewerten.

Erst jetzt sind Sie gut gerüstet und können sich im und mit dem Team voll auf das Kerngeschäft des Unternehmens konzentrieren. Dabei wünschen wir viel Erfolg.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.