Häufige Fragen zu den Ladenöffnungszeiten

Unternehmer, die ein eigenes Verkaufsgeschäft mit Kundenkontakt führen, müssen sich natürlich überlegen, zu welchen Zeiten sie öffnen. Im Rahmen gesetzlicher Regelungen steht ihnen zwar eine breite Bandbreite an Ladenöffnungszeiten zur Verfügung. Allerdings gibt es auch Zeiten, zu denen sie nicht öffnen dürfen. Das betrifft - von gewissen Ausnahmen einmal abgesehen - zum Beispiel Sonn- und Feiertage. In diesem Beitrag erfahren Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Ladenöffnungszeiten in Deutschland, insbesondere wie die gesetzlichen Regelungen an Sonntagen lauten.

Wie sind die Ladenöffnungszeiten in Deutschland generell geregelt?

Grundsätzlich sind in Deutschland die einzelnen Bundesländer dafür verantwortlich, Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten zu finden. Es handelt sich hier um sogenannte Verbotsregelungen mit Ausnahmen (das Gegenteil wären Gebotsregelungen). Das heißt, die gesetzlichen Vorgaben regeln die Zeiten, in denen es verboten ist, den Laden zu öffnen - abgesehen eben von bestimmten Ausnahmen. Außerhalb der Verbotszeiten obliegt es allein dem Unternehmer, wann er sein Geschäft öffnet. Es gibt also keine “Mindestöffnungszeiten”.

Sie können innerhalb des gesetzlichen Rahmens frei entscheiden, wann Sie Ihr Geschäft öffnen. In der Regel orientierten sich die Geschäftszeiten ohnehin an der Nachfrage. Daher sind die Öffnungszeiten vieler Händler wesentlich geringer als was das Bundesland an “Maximum” erlaubt.

Wie soeben erwähnt, sind die einzelnen Bundesländer für die Regelungen zuständig. Das heißt auch, dass es keine allgemeine Aussage darüber gibt, wann Sie Ihr Geschäft öffnen dürfen, da dies eben vom jeweiligen Bundesland abhängig ist. Im Folgenden eine kurze Übersicht der wichtigsten Ladenöffnungszeiten:

  • In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt: Unter der Woche können Sie von 0 bis 24 Uhr öffnen, sprich rund um die Uhr; am Samstag häufig ebenfalls von 0 bis 24 Uhr, allerdings gibt es auch abweichende Regelungen.
  • In Bayern und Saarland können Sie lediglich von 6 bis 20 Uhr unter der Woche und Samstags öffnen.
  • In Rheinland-Pfalz sowie Sachsen gilt: Montag bis Samstag 6 bis 22 Uhr.

Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen richtet sich meist nach Bundesrecht.

Ladenöffnungszeiten Sonntag: Darf ich mein Geschäft Sonntags öffnen?

Nein, grundsätzlich dürfen Sie Ihr Geschäft am Sonntag nicht öffnen. Laut Bundesrecht dürfen Geschäfte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen generell nicht öffnen. Allerdings haben die Länder eigene Befugnisse. Das bedeutet, dass in manchen Bundesländern abweichende Regelungen gelten. So können zum Beispiel in Berlin Geschäfte bis zu 8x im Jahr Sonntags öffnen.

Wir können an dieser Stelle nicht auf jedes Detail und jede Einzelheit eingehen. In einem Abschnitt weiter unten, gehen wir daher auf allgemeine Ausnahmen von dem hier beschrieben Sonntagsverkaufsverbot ein.

Wie sind die gesetzlichen Öffnungszeiten an Silvester geregelt?

Bis auf die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen sowie Thüringen gibt es in den einzelnen Ländern keine spezifischen Einschränkungen zu den Öffnungszeiten an Silvester. Das heißt aber nicht, dass die Geschäftsinhaber verpflichtet sind, die maximale Ladenöffnungszeit an diesem Tag auszunutzen. Es bleibt den Inhabern überlassen, wann sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, an diesem Tag schließen. 

Welche Ausnahmeregelungen zu den Ladenöffnungszeiten gibt es?

Wir können in diesem Beitrag nur auf die allgemeinen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten eingehen. Darüber hinaus gelten allerdings noch eine Vielzahl an Ausnahmen. Ausnahmen sind zum Beispiel die Ladenöffnungszeiten in Flughäfen, Bahnhöfen, Apotheken, an Tankstellen, Bäckereien, Restaurants sowie Geschäfte in bestimmten Tourismusgebieten usw. Sie erhalten grundsätzlich weitaus mehr Freiheiten, da sich das Nachfrageverhalten teilweise auch deutlich von dem anderer Geschäfte unterscheidet.

Das betrifft insbesondere die Öffnungszeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. An Werktagen besteht in vielen Bundesländern ja bereits die Möglichkeit, rund um die Uhr zu öffnen.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.