Das heiße Geschäft mit gekauften Google oder Amazon Bewertungen
Authentische Bewertungen von Nutzern bzw. Kunden bilden mittlerweile die Grundlage für den Kaufprozess. Wer bei Amazon zu einem Produkt überwiegend negatives Feedback findet, wird sich vermutlich nicht für das Angebot entscheiden. Genau das Gleiche gilt auch in die andere Richtung. Viele positive Bewertungen führen eher zum Kauf. Unsere Redaktion ist diese Woche auf Portale gestoßen, welche solche Google-Bewertungen gegen kleines Entgelt anbieten.

Dingelstädt, 17. Januar 2020 - Vor allem neue Unternehmer, die auf’s Onlinegeschäft angewiesen sind, haben es schwer. Sie haben noch keine positiven Bewertungen von Kunden erhalten. Gleichzeitig sind aber positive Bewertungen die Grundlage für eine Kaufentscheidung. Wie wäre es da, sich gleich mal ein paar davon zu kaufen? Möglich machen das Agenturen wie Fivestar Marketing. Für knapp 500 Euro gibt es gleich 50 positive Google-Bewertungen. Doch ist das wirklich so clever?
Fake-Bewertungen können für Unternehmer teuer werden
Die Veröffentlichung einer manipulierten Bewertung kann nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG als irreführende Werbung angesehen werden. Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erklärt, dass Gerichte mittlerweile von einem Streitwert von 10.000 Euro je falscher Bewertung ausgehen. Weiter rechnet er vor, dass bei o.g. Angebot der Streitwert demnach bei rund 500.000 Euro liegen würde. Das Prozessrisiko des Unternehmer läge dann bei 70.000 Euro plus Schadensatz. Eine ganze Menge Geld, für gerade mal 50 gekaufter Fake-Bewertungen.
Problem jedoch: Wie kann man der Konkurrenz gekaufte Bewertungen nachweisen?
Unternehmer, die sehen, dass ihre Konkurrenten gekaufte Bewertungen veröffentlichen, können ihre Mitbewerber abmahnen. Doch da gibt es zwei Probleme. Erstens, wie kann man als Laie eine echte von einer gekauften Bewertung unterscheiden? Und zweitens, wie soll man, wenn man schon die Bewertung als Fake erkennt, nachweisen, dass der Konkurrent diese Bewertung bezahlt hat?
Insbesondere der zweite Aspekt ist sehr schwierig zu beurteilen. Daher können gekaufte Bewertungen eine Zeit lang durchaus Erfolg mit sich bringen. In diesem Zusammenhang gehen Amazon, Google & Co. in erster Linie gerichtlich gegen die Anbieter vor, die solche Bewertungen verkaufen und das ziemlich erfolgreich.
Mehrere Urteile in 2019 gegen gekaufte Bewertungen
In 2019 gab es mehrere Urteile deutscher Gerichte gegen die Veröffentlichung von gekauften Fake-Bewertungen.
Das OLG Frankfurt am Main entschied am 22. Februar 2019, das gekaufte Bewertungen auf Amazon auch als solche gekennzeichnet sein müssten (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 22.02.2019 - 6 W 9/19). Selbst wenn eine Bewertung von einem echten Produkttester stammt, der jedoch das Produkt bzw. die Dienstleistung zu einem Vorzugspreis oder sogar gratis erhielt, muss das gesondert gekennzeichnet werden. Denn diese Tester sind schließlich nicht absolut objektiv, da sie einen Vorteil daraus erzielen.
Am 14. November 2019 entschieden die Richter des Landgerichts München I, dass eine Agentur auf Holidaycheck veröffentlichte Fake-Bewertungen löschen muss (Az.: 17 HK O 1734/19). Da diese Bewertungen allerdings nicht computergeneriert waren, sondern von echten Menschen stammten, muss die Agentur sogar mitteilen, von wem konkret die Bewertungen stammten.
Selbst eigene Kunden aufzufordern, eine positive Bewertung abzugeben, kann unlauterer Wettbewerb sein und zu Abmahnungen führen (Urteil des BGH).
Amazon gab 2018 satte 400 Millionen US-Dollar im Kampf gegen Fake-Bewertungen aus
Der US-Konzern Amazon gab 2018 rund 400 Millionen US-Dollar gegen Fake-Bewertungen aus. Ganze Heerscharen von Mitarbeitern beschäftigt das Unternehmen, um falsche Bewertungen aufzuspüren. Es dürfte klar sein, dass Unternehmern, die von Amazon, Google & Co. erwischt werden, der Ausschluss von diesen Plattformen droht. In den AGBs dieser Konzerne wurde das längst verankert.
Das Ärzte-Bewertungsportal Jameda beschäftigt nach Angaben des Tagesspiegels rund 20 Mitarbeiter, die sich nur um die Authentifizierung von Bewertungen kümmern. Ein Computeralgorithmus, basierend auf 50 Kriterien, scannt neue Bewertungen und unterstützt das Team.
Muss man jede negative Bewertung akzeptieren?
Unternehmen bekommen häufig viele Bewertungen, dass heißt aber nicht, dass man als Unternehmer jede Bewertung akzeptieren muss. Vor allem keine negativen Bewertungen, die der eigenen Reputation schaden. Kann der Unternehmer nachweisen, dass zum Beispiel ein Bewerter niemals Kunde war, so muss Google & Co. die Bewertung löschen.
Fazit: Positive Reputation besser anders aufbauen
Gekaufte Bewertungen können Erfolg bringen und Einnahmen generieren, ohne Frage. Möglicherweise fällt das auch für eine gewisse Zeit - vielleicht auch nie - auf. Aber Amazon, Google, Facebook & Co. gehen sehr rigoros vor, wenn sie feststellen, dass da jemand betrügen möchte. Eine positive Reputation aufzubauen geht auch anders. Es gibt eine Reihe von anderen Maßnahmen, die nicht nur legal, sondern genauso effektiv sind.
Quellen:
- https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/bewertungen-ist-der-kauf-von-bewertungen-legal/
- Bitte um positive Kundenbewertung in der Rechnung ist unerlaubte Werbung
- https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/urteil-mit-signalcharakter-fake-bewertungen-bei-amazon-und-co-sind-rechtswidrig/25172496.html
- https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-muenchen-i-fake-bewertungen-rechtswidrig