Corona-Soforthilfen: Zuschüsse + Kredite in Sachsen
Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) können Unternehmer, die aufgrund der Coronakrise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, die Corona-Soforthilfen des Bundes beantragen oder ein “Corona-Darlehen” des Freistaates. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob es weitere Alternativen gibt, zeigt Ihnen dieser Artikel.

Hinweis: Die SAB zahlt aufgrund betrügerischer Aktivitäten ab sofort nur noch auf die Bankverbindung aus, die gegenüber der Finanzverwaltung angegeben wurde (zum Beispiel im Rahmen des Einkommenssteuerbescheids).
Inhaltsverzeichnis
- Corona-Soforthilfe in Sachsen (inkl. YouTube-Video zur Antragstellung)
- Sachsen hilft sofort: Kredit zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten
- Bürgschaften
Corona-Soforthilfe Sachsen
In Sachen Corona-Soforthilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses hat Sachsen, im Gegensatz zu so manch anderem Bundesland, kein eigenes Programm auf die Beine gestellt. Lediglich der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes kann über die SAB beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Solo-Selbstständige sowie kleine Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente), die aufgrund der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und daher nicht über ausreichend liquide Mittel verfügen, um die Betriebskosten der nächsten 3 Monate zu decken. Zudem muss sich der Sitz oder die Betriebsstätte in Sachsen befinden.
Keine Förderung dagegen erhalten öffentliche Unternehmen oder solche, die bereits zum 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.
Was wird gefördert und welche Bedingungen gelten?
Der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes beinhaltet bundesweit die gleichen Voraussetzungen, Bedingungen und Konditionen (so sollte es zumindest sein). Der Zuschuss soll helfen, die existenzgefährdende Wirtschaftslage zu überwinden. Anrechnen kann der Unternehmer dabei den betrieblichen Sach- und Finanzaufwand. Darunter fallen zum Beispiel Mietkosten, Nebenkosten wie Strom und Wasser, Leasingraten usw.
Aufwendungen der privaten Lebensführung, darunter fallen auch Beiträge zur Krankenversicherung sowie private Ertragsteuern, sind nicht förderfähig. Auch nicht entfallene Honorare eines Freiberuflers. Sollten die Einnahmen nicht ausreichen, um die privaten Lebenshaltungskosten zu decken, muss der Selbstständige Alternativen nutzen, wie beispielsweise ALG II oder das Darlehen über das Programm “Sachsen hilft sofort” (mehr dazu weiter unten).
Wie hoch ist die Förderung?
- bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 Euro
- bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 Euro
Die Corona-Soforthilfe des Bundes ist ein einmaliger Zuschuss, der bei rechtmäßiger Inanspruchnahme, nicht zurückgezahlt werden muss. Eine eventuelle Überkompensation ist dagegen zurückzuzahlen.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Corona Soforthilfe zurückzahlen!
Der Soforthilfe-Zuschuss kann auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Achten Sie aber in dem Fall darauf, dass Sie die zusätzliche Hilfe auch tatsächlich benötigen und bereits erhaltene/beantragte Förderungen mit angeben.
Wie erfolgt die Antragstellung (inkl. YouTube-Video)?
Die SAB stellt die Formulare online zur Verfügung. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich hier in das Online Förderportal einloggen und den Antrag online stellen. Alternativ können Sie sich auch das Formular ausdrucken und per Post versenden. Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen, sehen Sie im folgenden Video:
Sachsen hilft sofort: Kredit zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten
Eine Alternative zum Soforthilfe-Zuschuss des Bundes ist das Programm “Sachsen hilft sofort”. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen zur Überwindung von Liquiditätsengpässen die aufgrund der Coronakrise entstanden sind. Im Gegensatz zur Soforthilfe sind beim “Corona-Kredit” der SAB die Einberechnung der Lebenshaltungskosten nicht explizit ausgeschlossen. Die Einkalkulierung des Unternehmerlohns ist demnach ggf. möglich. Vermutlich liegt das daran, dass es sich hier ja nicht um einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss handelt, sondern eben um einen Kredit. Die weiteren Eckpunkte in der Übersicht:
- Zielgruppe sind Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen in Sachsen mit max. 1 Mio. Euro Jahresumsatz
- die Tätigkeit muss im Haupterwerb ausgeführt werden
- das Unternehmen muss zum 31.12.2019 wirtschaftlich gesund gewesen sein und aktuell aufgrund der Coronakrise ein Umsatzeinbruch von mind. 20 Prozent prognostiziert werden
- Darlehenshöhe: 5.000 bis 50.000 Euro (in Ausnahmefällen auch bis 100.000 Euro
- Laufzeit bis 10 Jahre, wobei die ersten 3 Jahre tilgungsfrei sind
- es fallen für die gesamte Laufzeit keine Zinsen an
- das Darlehen kann nach einer gewissen Zeit bei Notwendigkeit aufgestockt werden
Die Antragstellung erfolgt ebenfalls elektronisch über das Online Förderportal der SAB.
Bürgschaften
Für bestehende Unternehmen in Sachsen, die aufgrund der Corona-Pandemie in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und einen größeren Finanzierungsbedarf haben, können über die Bürgschaftsbank Sachsen Bürgschaften beantragen.
- Expressbürgschaft bis 500.000 Euro (90%iger Bürgschaftsgrad)
- für Betriebsmittel bis zu 6 Jahre Laufzeit
- Bearbeitungsgebühr. einmalig 0,25 Prozent zzgl. USt.
- Kosten p.a.: 1,50 Prozent zzgl. USt. des valutierenden Kredits
Darüber hinaus gibt es noch die klassische Bürgschaft. Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt hier 2,0 Mio. Euro bei einem Bürgschaftsgrad von max. 80 Prozent. Für Bürgschaften über 2,0 Mio. Euro stehen Landesbürgschaften bereit, die über die SAB angefragt werden können.