Besuche von Gründermessen als Betriebsausgabe absetzen
Gerade im Frühjahr und Herbst finden eine ganze Reihe von Gründermessen statt. Existenzgründer und Jungunternehmer nutzen diese Messen gern für den Aufbau und die Intensivierung von Geschäftskontakten. Doch je nach Entfernung muss der Unternehmer teilweise erhebliche Kosten in Verbindung mit dem Besuch aufbringen. Die gute Nachricht ist: die Kosten können Unternehmer als Betriebsausgaben absetzen.

Hamburg, 24. Juni 2019 - Nicht jede Gründermesse ist für jeden Unternehmer geeignet. Teilweise gibt es bestimmte Themen, die Selbstständige mehr oder weniger berührt. Daher fahren Unternehmer unter Umständen etwas weiter zu einer Messe, ggf. muss er sogar dort übernachten. Die Kosten, die mit dem Besucher der Messe anfallen, können jedoch als Betriebsausgabe abgesetzt werden, so deutsche-handwerks-zeitung.de. Folgende Kosten dürfen dabei angesetzt werden:
- Eintrittspreise
- Kosten für die Fahrt mit dem Betriebs-Pkw
- Alternativ Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Verpflegungspauschalen, bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
- Bei Fahrt mit dem Privat-Pkw können 0,30 Euro je Kilometer für Hin- und Rückfahrt angesetzt werden
Belege für Eintritte, Speisen und Getränke sollten selbstverständlich aufgehoben werden. Wenn die Gründermesse etwas weiter vom Wohnort bzw. von der Betriebsstätte ist, sollte der Unternehmer auch gut begründen können, warum er gerade diese Messe besucht hat, vor allem wenn er die Fahrtkosten ansetzt. Im Zweifelsfall ist es auch ratsam, Flyer, Visitenkarten etc. aufzubewahren und anhand dessen die betriebliche Notwendigkeit des Besuchs darzulegen. Außerdem kann sich der Unternehmer anhand der Belege die Vorsteuer erstatten lassen.
Unternehmer in der Gründungsphase und vorweggenommene Betriebsausgaben
Unternehmer, die sich noch in der Gründungsphase befinden und noch kein eigenes Unternehmen gegründet haben, können die Kosten in Verbindung mit dem Besuch einer Gründermesse ebenfalls später als Betriebsausgaben geltend machen. In der Praxis wird das vorweggenommene Betriebsausgaben genannt. Auch hier sollte der Jungunternehmer natürlich erklären können, warum der Besuch der Messe notwendig war. Beispielsweise Weiterbildung, Geschäftskontakte knüpfen, Berater suchen usw. Als Betriebsausgaben absetzbar sind dieselben Posten, wie oben genannt.