Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 09.09.2021 um 18:38 aktualisiert
Zeitverschwendung

Wie die Arbeitsagentur Zeit & Geld verschwendet

Heute wollen wir Ihnen eine neue Arbeitsamt-Geschichte aus unserer langjährigen Erfahrung als Gründerberater heraus erzählen. Häufig unterstützen wir Existenzgründer dabei, einen Antrag auf die Weitergewährung des Gründungszuschusses zu stellen. Doch das ist nicht etwas so einfach, wie man meinen könnte.

Agentur für Arbeit
Wenn Sie Zeitverschwendung suchen, dann sind Sie bei der Agentur für Arbeit genau richtig.
© Matthias Bozek / pixelio.de

Der erste Antrag auf die grundsätzliche Gewährung des Gründungszuschusses ist ja im Prinzip eine einfache Sache. Es werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht, die notwendigen Zahlen nachgewiesen und schon ist der Antrag genehmigt – schließlich hatte der Gründer bisher einen Rechtsanspruch darauf (aktuelle Änderung, siehe Artikel „Der Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung").

Nicht so einfach ist es hingegen bei der Verlängerung des Gründungszuschusses – hierauf hat der Gründer nämlich keinen Rechtsanspruch. Die Weitergewährung ist rein optional und der Gründer ist im Endeffekt von der Willkür des Sachbearbeiters der Arbeitsagentur abhängig.

Nutzlose Unterlagen und Zeitverschwendung überall

Eine einheitliche Antragstellung kann man bei der Weitergewährung des Gründungszuschusses gepflegt vergessen, denn jeder Sachbearbeiter hat hier seine eigenen „Richtlinien“, wie der Antrag aussehen soll und vor allem, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. So hatten wir beispielsweise schon Fälle, in denen Gründer unter anderem folgende Unterlagen vorlegen mussten:

  • einen Aufsatz über das Geschäft, welche Entwicklung der Gründer erwartet, geplante Werbe- und Marketingmaßnahmen usw.
  • Nachweise über geplante Werbemaßnahmen, z. B. Flyer, Visitenkarten, Briefpapier, die gedruckt wurden

Besonders der zweite Punkt ist sehr prekär, denn es gibt ja durchaus auch Unternehmer, die entweder a) gar nicht werben müssen, weil sie ohnehin genügend Arbeit haben, oder b) einfach nicht mit gedruckten Medien werben. Sie mussten diese Nachweise dennoch vorlegen können und mussten dementsprechend eigens für diesen Zweck Flyer oder Briefpapier drucken lassen. Wir finden: Einfach hirnrissig!

Auch diese Aufsätze sind höchst interessant. Die wenigsten Gründer sind in der Lage, einen solchen „Geschäftsbericht“ selbst aufzusetzen und müssen daher einen Teil des Geldes, das sie durch die Weitergewährung des Gründungszuschusses überhaupt bekommen würden, in einen teuren Berater investieren, der sie dabei unterstützt. Ob diese Berichte dann letzten Endes tatsächlich auch gelesen werden, lassen wir einmal lieber dahingestellt sein. Es scheint, als ginge es nur darum, die Gründer zu gängeln und zu schikanieren.

Vergangenheit? Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern…

Ein Gründer, der die Gewährung des Gründungszuschuss beantragen will, war ja bereits ein gutes dreiviertel Jahr selbstständig. Es liegen also bereits Erfahrungswerte vor, ob sich das Unternehmen tragen kann, ob die Preise richtig kalkuliert sind, ob sich genügend Kunden für das Angebot interessieren usw. Doch interessieren sich die meisten Sachbearbeiter überhaupt nicht für Erfahrungswerte. Sie fordern lieber wieder eine Rentabilitätsvorschau für die Zukunft an und lassen sich erneut in die Tasche lügen (siehe unser Artikel: „So fälschen Sie am besten Ihre Rentabilitätsvorschau“).

Selbst ist der Gründer

Übrigens: Nachtragen tut dem Gründer in diesem Fall niemand etwas. Die Sachbearbeiter der ARGE halten es meist nicht einmal für erforderlich, die Gründer darauf aufmerksam zu machen, dass es die Möglichkeit der Weitergewährung überhaupt gibt. Wenn ihm nicht zufällig das Formular über den Weg läuft (haha!), bemerkt er diese Möglichkeit wahrscheinlich gar nicht. Aber selbst wenn, ist es letzten Endes eine rein willkürliche Entscheidung, ob der Gründungszuschuss weiter gewährt wird. Worauf soll man sich eigentlich noch verlassen können? Auf die Arbeitsagentur auf jeden Fall besser nicht!

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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