Was Sie zum Handelsregistereintrag und zum Handelsregister wissen sollten

Ein Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma sowie den Ort seiner Handelsniederlassung beim zuständigen Handelsregister einzutragen. Darüber hinaus kann sich jeder Gewerbetreibende in das Handelsregister eintragen lassen und wird damit Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Eintragung erfolgt beim Handelsregistergericht der örtlich zuständigen Amtsgerichte.

Aber was ist das Handelsregister eingenltich?

Das Handelsregister ist ein von Gerichten (Amtsgericht) geführtes Register, welches der Offenlegung rechtlicher Verhältnisse der eingetragenen Firmen dient. In ihm sind bspw. der Ort, die Firma, Zweigniederlassungen, Zusätze der Firma, Geschäftsführer, Verträge, Kapitalverhältnisse und andere Informationen anzugeben. Es hat jeder das Recht, die Handelsregistereinträge oder die dem Handelsregister eingereichten Schriftstücke einzusehen. Informationen wie bspw. die Haftungs- und Vertretungsverhältnisse einer Firma werden dem Außenstehenden offenbart. Aber auch Dinge wie die Höhe der Einlagen von Gesellschaftern oder die Erteilung von Prokura (Mehr zur Prokura bei wikipedia). Das Gericht muss die Eintragungen in einer Zeitung (Bundesanzeiger und zusätzlich einem anderem Blatt) veröffentlichen. Ist eine Person als Kaufmann eingetragen, so ist er in jeder Beziehung Kaufmann, d.h. es gibt keine Abweichungen oder Besonderheiten. Mit der Eintragung verbinden sich Rechte (z.B. Schutz vor unbefugter Vertretung oder Missbrauch der Firma) aber auch Pflichten (Publizitätspflichten) für den Kaufmann.

Welche Daten werden im Handelsregister eingetragen?

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert:

1.    Abteilung A (HRA)

In der Abteilung A werden die Einzelkaufleute bspw. der Einzelkaufmann (e.K.) und die Personengesellschaften, wie die Offene Handelsgesellschaft ( OHG) oder die Kommanditgesellschaft ( KG) eingetragen. Von den Firmen werden u.a. der Sitz und die Rechtsform (Lesen Sie jetzt, wie Sie die richtige Rechtsform festlegen), Inhaber und Gesellschafter, die Bestellung und Abbestellung von Prokuristen, die Eröffnung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens und das Erlöschen einer Firma gespeichert.

2.    Abteilung B (HRB)

In der Abteilung B werden die Kapitalgesellschaften, wie bspw. die Aktiengesellschaft ( AG) und dieGesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH) geführt. Über die Datenerhebung in Abteilung A hinaus wird von den Firmen der Gegenstand des Unternehmens eingetragen. Weiterhin werden bei einer AG die Höhe des Grundkapitals und die Mitglieder des Vorstandes und bei der GmbH die Höhe des Stammkapitals und dieGeschäftsführer erfasst.

Eintragung in das elektronische Handelsregister

Seit dem 01. Januar 2007 können sich die Firmen ausschließlich im elektronischen Handelsregister eintragen lassen. Eine Eintragung in das Papierregister ist mit der Umstellung nicht mehr möglich.

Registerportal der Länder

Die Bundesländer haben sich zu einem gemeinsamen Registerportal zusammengeschlossen. Interessierte Unternehmer können im Registerportal kostenlos nach Firmen suchen und Veröffentlichungen abrufen. Die übrigen Abrufe sind kostenpflichtig, bspw. kostet der Aktuelle Ausdruck (AD) einer Firma 4,50 EUR.

Wo sind Handelsregistereintragungen noch abrufbar?

Die Handelsregistereintragungen lassen sich ebenso über das zentrale Unternehmensregister abrufen. Das Unternehmensregister ist Bestandteil des elektronischen Bundesanzeigers.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.