Kaufen, leasen oder organisieren Sie sich nötige Firmenfahrzeuge!

Je nachdem, was für ein Unternehmen Sie gründen, könnten Fahrzeuge mit zu den teuersten Anschaffungen gehören. Sicherlich benötigen Sie auch ein Fahrzeug, gar keine Frage. Dennoch möchte ich Ihnen nochmal die Frage stellen: Benötigen Sie unbedingt und zwingend ein bestimmtes Kfz oder tut es Ihr privater Pkw nicht auch erst einmal?

Falls Sie im Augenblick kein Bedarf an einem Fahrzeug haben bzw. bereits eins nutzen, dann können Sie diesen Artikel auch überspringen und gleich mit dem nächsten weitermachen.

Im Kapitel Kostenvoranschläge für Fahrzeuge haben Sie sich schon mit der Thematik auseinandergesetzt. Sie haben bereits festgelegt, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen sein soll und auch ob Sie es kaufen, leasen oder anderweitig organisieren.

Greifen Sie bitte jetzt nochmals auf Ihre Kostenvoranschläge zurück. Überlegen Sie auch anhand Ihrer Bedarfsliste, ob das Fahrzeug bzw. in der Ausführung immer noch notwendig ist und klären Sie jetzt die letzten Punkte mit Ihrem Vertriebshändler ab. Falls die Angebote nicht mehr aktuell sind, dann müssen Sie sich ggf. ein anderes Fahrzeug suchen.

Anzahl der Angebote

Ich empfehle Ihnen, nicht mehr als 3 Angebote in die engere Wahl zu nehmen. Ansonsten wird es zu unübersichtlich und Sie müssen zu viel Zeit investieren. Kontrollieren Sie auch die Details, wie Kilometerstand, Anzahl Vorbesitzer, Vorschäden, Garantieleistungen etc.

Kfz-Leasing für Kleinunternehmer

Das Kfz- Leasing ist gerade für Unternehmer und Existenzgründer interessant. Es wird zwar derzeit sehr stark auch für Privatpersonen beworben, die vor allen Dingen mit den niedrigen monatlichen Raten angelockt werden sollen, doch lohnt es sich hier nur selten. Denn steuerliche Vorteile, wie es selbst beim Kleinunternehmer der Fall ist, gibt es für Privatpersonen gar nicht.

Aufgrund mangelnden Wissens über das Kfz- Leasing sind jedoch immer noch viele Fragen offen, die hier geklärt werden sollen. Als Faustregel gilt jedoch: Unternehmer, die ein Fahrzeug benötigen, sollten über ein Kfz-Leasing ernsthaft nachdenken.

Im Gegensatz zu geleasten Fahrzeugen liegt der Vorteil beim selbst gekauften Auto auf der Hand. Man kann sein Fahrzeug jederzeit in die Werkstatt seiner Wahl geben. Dabei lässt sich gerade in freien Werkstätten viel Geld sparen. Ausnahmen gibt es da nur bei Kaskoschäden mit Werkstattbindung im Versicherungsvertrag.

Beim Kfz-Leasing sieht das allerdings anders aus. Man sollte sich beim Abschluss des Leasingvertrages genau informieren, was die Leasinggesellschaft in Bezug auf Wartung und Reparatur des Autos fordert. Folgende Punkte sind dabei wichtig:

  • Gibt es eine Werkstattbindung oder eine Partnerwerkstatt, an die ich mich wenden muss, oder bin ich frei in der Werkstattwahl?
  • Muss diese Werkstatt originale Ersatzteile einbauen oder dürfen diese von Erstausrüstern kommen?
  • Wie sieht es mit der Wertminderung nach fachgerecht reparierten Unfallschäden aus?
  • Dürfen Autoteile & Zubehör auch selbst im Internet gekauft und eingebaut werden?

Wenn man diese Punkte vorher zu seiner eigenen Zufriedenheit geklärt hat, steht einem auch später keine böse Überraschung mehr ins Haus.

Mehr erfahren!

Kfz-Leasing und die Steuer

Zunächst wird beim Kfz-Leasing das passende Fahrzeug ausgesucht. Es wird hierbei meist ein Neufahrzeug gewählt; bei gebrauchten Fahrzeugen ist ein Leasing mit zusätzlichen Problemen behaftet. Für das Fahrzeug wird eine Anzahlung in vereinbarter Höhe geleistet, die als Betriebsausgabe absetzbar ist. Ebenfalls werden die monatlichen Leasingraten steuerlich abzugsfähig als Betriebsausgaben angesetzt.

Allerdings sollten Kleinunternehmer darauf achten, dass die betriebliche Nutzung des geleasten Fahrzeuges mindestens 50 Prozent beträgt. Andernfalls kann das Fahrzeug dem privaten Vermögen zugerechnet werden; die steuerlichen Vorteile werden dann wieder aufgehoben. Zudem muss bei nicht ausschließlicher betrieblicher Nutzung ein Fahrtenbuch geführt oder die 1%-Regelung angewendet werden. Dabei erhöht sich der Gewinn des Unternehmens um einen Prozentpunkt vom Bruttolistenpreis, den der Kleinunternehmer versteuern muss. Allerdings ist in der Regel die Führung eines Fahrtenbuchs günstiger, wenngleich diese mit mehr Aufwand verbunden ist.

Vorsteuerabzug bei geringer betrieblicher Nutzung des privaten Pkw?

Ein Pkw, der von einem Unternehmer unter 10 % betrieblich genutzt wird, zählt nicht zum Betriebsvermögenö Die Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkw kann somit nicht geltend gemacht werden. Anders sieht es bei den laufenden Kfz- Kosten aus. Das Finanzgericht Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 7.08.2007 Az. II 250/2005 entschieden, dass die Vorsteuer, im Anteil der beruflichen Nutzung, aus den laufenden Kfz- Kosten geltend gemacht werden kann.

Kfz-Leasing und die dazugehörigen Vereinbarungen

Ein weiterer Punkt beim Kfz Leasing: Das Auto geht nicht ins Eigentum des Kleinunternehmers über. Die Leasingraten sind daher eher als eine Nutzungsgebühr anzusehen. Aus diesem Grund werden im Leasingvertrag verschiedene Vereinbarungen getroffen. So darf zum Ende der Laufzeit beispielsweise ein vereinbarter Kilometerstand nicht überschritten sein oder das Fahrzeug muss einen bestimmten Restwert aufweisen. Wird der vereinbarte Wert nicht eingehalten, muss der Leasingnehmer hierfür nachzahlen. Die bessere Variante ist in der Regel die Vereinbarung einer gewissen Kilometerleistung während der Laufzeit, da diese beeinflusst werden kann. Die Wertentwicklung beim Kfz-Leasing zu vereinbaren ist schwierig, da diese nicht beeinflusst werden kann. Zudem kommen auf den Kleinunternehmer in der Regel Kosten für eine Vollkasko- Versicherung zu, mit der sich der Leasinggeber absichern will.

Wirklich so günstig? Warum Leasing sich nicht lohnt

Die Marketingabteilungen der Leasingfirmen haben es im Laufe der Zeit geschafft, die Meinung Leasing sei eine günstige Finanzierungsform, in den Köpfen der Menschen zu verankern. Wir untersuchen dieses Vorurteil etwas näher: ist Leasing wirklich eine Alternative, und wenn ja, für wen? Machen Sie sich auf eine Überraschung gefasst!

Ein heftiges Beispiel

Mir liegt ein Mobilien-Leasing-Vertrag über eine Leasingsache vor, die man auch für 4.500 Euro kaufen könnte. Der Leasingvertrag läuft jedoch über vier Jahre bei monatlich vorschüssiger Zahlungsweise und einer monatlichen Rate i.H.v. 130 Euro. Hinzu kommt eine mit der ersten Rate fällige Abschlussgebühr i.H.v. 50 Euro, und am Schluss ein mit der letzten Leasingrate zu zahlender Restwert von 500 Euro - was dem Leasingnehmer bei Beginn des Vertrages nicht (!) bekannt ist. Berechnet man diesen Vertrag mit einem Leasingrechner wie diesem hier, so kommt man bei zwölf Zinsterminen pro Jahr auf eine interne Verzinsung (d.h., Effektivverzinsung) von nicht weniger als 20,58% (bei nur einem Zinstermin ist es noch höher). Unter einer günstigen Finanzierung stelle ich mir jedenfalls was anderes vor!

Weitere Nachteile

Gemäß der Preisangabeverordnung muss die Effektivverzinsung bei Darlehen angegeben werden, nicht aber so bei Leasingverträgen, die preisangaberechtlich nicht als Kredite gelten. Der Leasingnehmer bleibt also über die Höhe des Zinses im Unklaren, zumal der Restwert vorher fast immer verschwiegen wird - die Leasingraten sehen also wirklich günstig aus, sind es aber nicht wirklich. Der Leasinggegenstand kann weiterhin unter gewissen eher komplizierten Voraussetzungen als "Finance Leasing" bilanziell dem Leasingnehmer zuzuordnen sein (u.a. §39 Abs. 2 Nr. 1 AO, "Immobilien-Leasing-Erlaß" BMF, Schreiben v. 21.3.1972, F/IV B 2 - S 2170 - 11/72, BStBl I S. 188, und "Mobilien-Leasing,Erlaß", BMF, Schreiben v. 19.04.1971, IV B/2 - S 2170 - 31/71, BStBl I 1971, 264, sowie ggfs. IAS 17), aber dieser hat dennoch keine unbeschränkte Verfügungsmacht über die Leasingsache vor Ablauf des Leasingvertrages und bürgerlich-rechtlichem Eigentumsübergang. Veränderungen oder Umbauten an der Leasingsache sind also regelmäßig verboten. Hinzu kommt bei Fahrzeugleasing vor Forderung nach einer Vollkasko-Versicherung, die oft sehr teuer ist: der Leasingnehmer zahlt also im Effekt die Leasingsache doppelt. Und schließlich: Auch Leasingfirmen verkaufen die Daten ihrer Kunden. Man darf sich also nicht wundern, wenn der Abschluss eines Leasingvertrages die Flut an Werbemüll in Briefkästen, Faxgeräten wie eMail-Boxen noch weiter erhöht. 

Wann Leasing sich also lohnt

Das bringt uns zu einem ernüchternden Schluss: Leasing lohnt sich - aber nur für den Leasinggeber. Auch dessen Argument, die Leasingraten seien als Betriebsausgaben ertragsteuerlich abzugsfähig, ist sehr oft schlicht falsch, nämlich dann, wenn der Gegenstand beim Leasingnehmer zu bilanzieren ist - was kaum eine Leasingfirma ihren Kunden sagt. Hinzu kommt, dass selbst bei tatsächlicher Abzugsfähigkeit der Leasingzahlungen zwar Steuern vermieden, aber dafür (unter den Voraussetzungen der Körperschaftsteuer, also z.B. bei einer GmbH) das Vierfache (!) der Steuerersparnis an Leasingraten gezahlt werden muss. Ist das wirklich eine Steuerersparnis?

Was der Vertreter der Leasingfirma Ihnen verschweigt 

Leasing ist, so die einfache Wahrheit, die mit Abstand teuerste Form des Kredites. Das lohnt sich nur, wenn man anderswo kein Geld mehr bekommt, die Leasingsache aber unbedingt braucht - aber wer in dieser Lage ist, sollte eher über ganz andere Formen der Finanzierung wie Venture Capital oder Mezzanine-Finanzierung nachdenken, oder vielleicht auch über Insolvenz. Das verrät aber kein Vertreter der Leasing-Branche. Es wundert daher nicht, dass Leasingfirmen inzwischen schon mit eher zweifelhaften Methoden werben - wie der "Autokönig" für eine Unternehmung namens AI-Leasing. Wir haben nur einen einzigen, einfachen Rat an die Leser: Finger weg!

Nutzen Sie meine Rechner!

Der Rechner für das Leasing ermöglicht Ihnen eine Vorausplanung der finanziellen Belastung durch die Leasingsache. Somit bleibt das Leasinggeschäft unter Ihrer Kontrolle.

Leasing-Rechner für Excel | Darlehens-Rechner für Excel

Darauf sollten Sie nicht verzichten: Die Probefahrt

Falls Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, sollten Sie unbedingt vorher eine Probefahrt mit dem Fahrzeug durchführen.Wenn der Händler Ihnen das verweigert oder mit Ausreden kommt, dann lassen Sie lieber die Finger von dem Fahrzeug. Wenn möglich, versuchen Sie eine längere Fahrtstrecke zu wählen und auch ein Stück Autobahn zu fahren, denn einige Mängel werden erst ab höheren Geschwindigkeiten deutlich. 

VertrauensCheck bei Gebrauchtwagen

Auch an dieser Stelle empfehle ich Ihnen die Unterstützung von Experten. Beim TÜV und ADAC erhalten Sie für vergleichsweise wenig Geld eine umfassende Inspektion des Gebrauchtwagens. Je nachdem, was und wo Sie das Auto überprüfen lassen, gibt es den „VertrauensCheck“ bereits ab 19,90 Euro.

Beschriften und Gestalten Sie Ihr Fahrzeug

Vielleicht möchten Sie Ihr Fahrzeug auch beschriften. Denken Sie bitte daran, das relativ zeitnah nach dem Kauf zu tun. Einige Fahrzeughändler bieten das gleich beim Kauf mit an. Sie können sich zu diesem Thema hier nochmals informieren: Fahrzeugwerbung und Fahrzeuggestaltung.

Auch wenn Sie parallel noch weitere Aufgaben zu erledigen haben, so nehmen Sie sich bitte genügend Zeit für die Auswahl Ihres Fahrzeugs. Da ein Auto relativ hohe Anschaffungskosten verursacht, überlegen Sie bitte gründlich, für welches Fahrzeug Sie sich entscheiden.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.