Schritt für Schritt zum Patentschutz: So können Sie ein Patent anmelden

Haben Sie eine grandiose Geschäftsidee oder eine einzigartige technische Erfindung? Dann kennen Sie wahrscheinlich das Bedürfnis, es vor der Konkurrenz zu schützen. Nicht auszudenken, wenn Ihnen andere zuvorkommen und Ihre Idee vermarkten. Ein Patent anzumelden, erscheint jedoch teuer und der Prozess zum Erwerb der Schutzrechte äußerst aufwendig. Dennoch lohnt es sich, in den Patentschutz zu investieren. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie ein Patent anmelden, wie die Patentrecherche funktioniert und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Was versteht man unter dem Patentschutz?

Wenn Sie eine einzigartige Erfindung gemacht haben, können Sie sich über den Patentschutz das exklusive Verwertungsrecht sichern. Es handelt sich um ein gewerbliches Schutzrecht für neuartige Produkte und Verfahren. Liegt ein wirksames Patent vor, darf Ihre Konkurrenz Ihre Erfindung weder ohne Erlaubnis nutzen noch stehlen oder kopieren. De facto verleiht Ihnen ein Patent für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren eine Monopolstellung.

Welchen Wert ein Patent haben kann, zeigt die LEGO-Erfolgsgeschichte. Stellen Sie sich vor, wie sich das Unternehmen wohl entwickelt hätte, hätte der Erfinder seine Idee nicht schützen lassen.

Schritt für Schritt zum Patentschutz: Patent anmelden

Ein Patent beim Patentamt anzumelden ist ein komplexer Prozess, den Sie aber mit dem richtigen Fahrplan durchaus selbst bewältigen können.

1. Schritt: Führen Sie die Patentrecherche durch!

Voraussetzung für die Patentanmeldung ist, dass Ihre Erfindung neuartig ist, also noch nicht in einem anderen Patent beschrieben wurde. Um dies sicherzustellen, sollten Sie in den Registern des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eine Patentrecherche durchführen. Dazu stehen Ihnen die Datenbanken DEPATISnet und DPMAregister zur Verfügung. Sie haben drei Möglichkeiten für die Patentrecherche:

  • Selbst recherchieren: Für Sie am zeitaufwendigsten, dafür aber kostenfrei möglich.
  • Patentanwalt: Erschöpfende Recherche, die keine Fragen offenlässt; Kosten von circa 500 Euro.
  • Patentamt: Amtliche Prüfung des Produkts auf seinen Neuheitenstatus. Ist später zwingend erforderlich für die Erteilung des Patents. Ergebnis kann bis zu einem Jahr dauern, deshalb für Vorrecherche nur bedingt geeignet.

2. Schritt: Prüfen Sie die Voraussetzungen für ein Patent!

Sie können für Ihre Erfindung nur dann ein Patent anmelden, wenn diese die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:

  1. Handelt es sich um eine Neuheit?
    Ihre Erfindung darf zum Zeitpunkt der Patentanmeldung in keiner Art und Weise veröffentlicht worden sein, also weder in Büchern oder Zeitschriften abgedruckt, in einem YouTube-Video erwähnt oder auf einer Messe präsentiert worden sein. Alles, was der Öffentlichkeit bereits zugänglich gemacht worden ist, gilt für das Patentamt nicht mehr als Neuheit, sondern als Stand der Technik, und ist somit nicht mehr patentwürdig.
  2. Verfügt die Erfindung über die nötige erfinderische Höhe?
    Die Technik der Erfindung darf nicht so naheliegend sein, dass ein Fachmann sie alleine aus dem Stand der Technik ableiten kann. Sie darf nicht lediglich darauf beruhen, dass andere bereits bekannte Produkte oder Verfahren kombiniert werden. Man spricht von der erfinderischen Höhe.
  3. Ist sie gewerblich anwendbar?
    Als gewerblich anwendbar gilt alles, was sich verkaufen oder nutzen lässt. Theoretische wissenschaftliche Erkenntnisse sind ebenso wenig patentwürdig wie nicht umsetzbare oder nicht funktionierende Erfindungen.

Diese Kriterien werden zwar im Rahmen der Patentanmeldung vom Patentamt geprüft. Kontrollieren Sie sie aber unbedingt vor der Antragstellung selbst, um unnötige Mühe und Kosten zu vermeiden.

3. Schritt: Klären Sie die Finanzierung der Patentanmeldung!

Gehen Sie davon aus, dass für ein erfolgreich erteiltes Patent im Laufe der 20 Jahrerund 13.000 Euro an Kosten anfallen. Die wichtigsten Ausgaben laut DPMA im Einzelnen:

Kostenposition

Höhe

Anmeldegebühr (inklusive zehn Patentansprüchen)

40 Euro

Gebühr für den Rechercheantrag

300 Euro

Prüfungsgebühr

150 bis 350 Euro

Jahresgebühren (ab dem 3. Jahr)

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

6. Jahr

7. – 20. Jahr

 

70 Euro

70 Euro

90 Euro

130 Euro

180 Euro bis 1.940 Euro (jährlich steigend

Haben Sie gegenüber dem Patentamt eine Lizenzbereitschaft erklärt, verringert sich die Gebühr um die Hälfte. Damit erlauben Sie als Erfinder jedermann, Ihre Erfindung zu nutzen – selbstverständlich nur gegen Bezahlung.

Wenn die Gebühren nicht rechtzeitig beglichen werden, ist die Anmeldung hinfällig oder das Patent erlischt sogar. Achten Sie peinlich genau auf die Zahlungsfristen. Die Anmeldegebühr muss spätestens nach drei Monaten beglichen sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Anmeldung sofort abgewiesen. Sie bekommen keinen Gebührenbescheid. Der Zahlungstermin ergibt sich aus dem Anmeldetag.

Kalkulieren Sie von vornherein auch zusätzliche Kosten ein, etwa für die Beratung durch einen Patentanwalt oder – bei internationalen Patentanmeldungen – für Übersetzungen.

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der „WIPANO“-Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Diese unterstützt Sie mit bis zu 50 Prozent der Kosten für die Patentanmeldung, maximal 16.600 Euro. Auch Kosten für einen Patentanwalt sind abgedeckt.

4. Schritt: Jetzt können Sie beim DPMA Ihr Patent anmelden!

Um Ihr Patent anzumelden, besorgen Sie sich das entsprechende Formular im Formularbereich des Deutschen Patent- und Markenamts. Achten Sie darauf, die Patentanmeldung in dreifacher Ausführung einzureichen. Sie muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Falls dies nicht möglich ist, haben Sie die Option, innerhalb eines Quartals die Übersetzung nachzureichen.

Bei einer Patentanmeldung spielt der Annahmetag eine sehr große Rolle. Er ist gleichzeitig das geltende Anmeldedatum. Wenn zum Beispiel einen Tag später eine Anmeldung eintrifft, die Ihrer ähnelt oder vielleicht sogar die gleiche Idee enthält, wird der spätere Antrag nicht mehr zum Patent zugelassen.

Mit Ihrem Antrag müssen Sie einige Unterlagen einreichen, die Ihren Patentanspruch detaillierter beschreiben. Bereiten Sie diese Unterlagen vor:

  • Technische Beschreibung Ihrer Erfindung: Erstellen Sie eine spezifische und detailgetreue Darstellung Ihrer Erfindung. Sie müssen diese so genau beschreiben, dass ein Fachmann sie jederzeit rekonstruieren könnte.
  • Patentanspruch: Legen Sie bei Ihrer Anmeldung ganz klar fest, welche Eigenschaften oder welche Technik Sie im Detail schützen lassen möchten. Dies ist ausschlaggebend für den Schutzumfang Ihres Patentanspruchs.
  • Zeichnungen: In diesem optionalen Baustein Ihres Antrags zeigen Sie die Funktion und die Technik Ihrer Erfindung und der einzelnen Bauteile auf.
  • Zusammenfassung der Geschäftsidee: In dieser Zusammenfassung, die höchstens 1.500 Zeichen lang sein soll, beschreiben Sie, welches Problem Ihr Patent besser löst als Wettbewerbsprodukte.
  • Erfinderbenennung: Haben Sie die Erfindung alleine entwickelt, umfasst die Erfinderbenennung nur Ihren Namen. Sie müssen bestätigen, dass keine weiteren Personen beteiligt waren.

Tipp: Besonders bei den Patentansprüchen kommt es auf höchste (juristische) Präzision an. Formulieren Sie klar und exakt, was Sie schützen möchten. Da hier schon die kleinste Ungenauigkeit dazu führen kann, dass Wettbewerber Ihr Patent umgehen, ist die Beratung durch einen erfahrenen Patentanwalt unerlässlich.

Wie und wo kann ich die Anmeldung einreichen?

Sie können die Patentanmeldung auf drei Wegen erledigen:

  • per Post an das Deutsche Patent- und Markenamt in München
  • persönliche Abgabe der Patentanmeldung in den Dienststellen des DPMA in Jena, Berlin oder München
  • elektronische Anmeldung (Signaturkarte mit passendem Lesegerät sowie kostenlose Anmeldesoftware DPMAdirektPro erforderlich)

5. Schritt: Warten Sie das Patentprüfungsverfahren ab!

Sind Ihre Anmeldung und die Gebühr beim Patentamt eingegangen, findet eine Vorprüfung statt. Die Mitarbeiter prüfen Ihre Angaben auf Richtigkeit und vollziehen die detaillierte Beschreibung Ihrer Erfindung nach. Ist Ihre Anmeldung fehlerhaft, lehnt der Sachbearbeiter Ihren Antrag ab.

Verläuft die Vorprüfung positiv, wird die Hauptprüfung durchgeführt. Dabei geht es darum, ob Ihre Erfindung die drei Voraussetzungen der Neuartigkeit, der Erfindungshöhe und der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllt. Sind Kriterien nicht erfüllt, erfolgt ein Ablehnungsbescheid. Bereits gezahlte Gebühren erhalten Sie nicht zurück.

6. Schritt: Ihr Patent wird veröffentlicht!

Das gesamte Verfahren von der Anmeldung bis zum Patent kann bis zu drei Jahre dauern. Aber genau nach 18 Monaten erfolgt die Veröffentlichung der Erfindung, unabhängig davon, ob Ihnen das Patent bereits erteilt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Erfinder immer noch die Möglichkeit, seinen Antrag zurückzuziehen. Ist jedoch die Prüfung vor diesen anderthalb Jahren abgeschlossen, erfolgt keine Veröffentlichung. Dann veröffentlicht das DPMA sofort die Patentschrift.

7. Schritt: Sie erhalten Ihr Patent!

Haben Sie das Patent erhalten und die Patentschrift wurde veröffentlicht, haben Dritte drei Monate lang Zeit, dagegen Einspruch zu erheben (Test der öffentlichen Hinterfragung). Erst wenn das Patent auch diese Phase erfolgreich bestanden hat, ist die Erteilung Ihres Patents endgültig. Es wird im Patentblatt publiziert. Nun können Dritte nur noch mit sehr hohem Aufwand gegen Ihr Patent angehen.

Denken Sie immer daran, die jährlichen Gebühren ab dem dritten Jahr (ab dem Anmeldetag) pünktlich zu entrichten. Verpassen Sie den Zahlungstermin – eine Erinnerung gibt es nicht! – verfällt Ihr Patentschutz.

Patent anmelden: häufige Fragen und Antworten

Kann ich mein Patent nachträglich noch ändern?

Sie haben ab dem Anmeldetag ein Jahr Zeit, um Ihren Patentantrag zu präzisieren und zu verbessern, Zeichnungen oder den Schutzumfang zu konkretisieren. Außerdem dürfen Sie bestimmte Unterlagen nachreichen, etwa die Zusammenfassung der Geschäftsidee oder die Erfinderbenennung. Sie dürfen aber keine neuen Eigenschaften hinzufügen. Ist das Patent erst einmal wirksam erteilt, sind keine Änderungen mehr möglich – selbst wenn Fehler offensichtlich sind oder Ihren Patentschutz gefährden.

Kann ich ein Patent selbst anmelden – ganz ohne Anwalt?

Der Antragsprozess ist zwar komplex. Dennoch können Sie Ihr Patent selbst anmelden – vom ersten Formular bis zur wirksamen Erteilung. Lediglich Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen zwingend einen Anwalt. Bedenken Sie allerdings, dass Sie sich ohne erfahrene Unterstützung zahlreichen Risiken aussetzen – von verlängerten Wartezeiten über erhöhte Kosten bis hin zur vollständigen Ablehnung oder einem lückenhaften Patentschutz. Die Investition in einen Rechtsanwalt lohnt sich.

Welche Folgen hat es, wenn Dritte gegen mein Patent verstoßen?

Da Ihnen das alleinige Verwertungsrecht Ihrer Erfindung zusteht, haben Sie umfangreiche Rechte. Reichen Sie Patentverletzungsklage ein und machen Sie verschiedene Ansprüche geltend:

  • Anspruch auf Unterlassung
  • Anspruch auf Schadenersatz
  • Anspruch auf Vernichtung

Wie lange dauert es, bis ein Patent erteilt wird?

In der Regel sollten Sie mit einer Dauer von anderthalb bis drei Jahren rechnen – Ausreißer nach oben oder unten sind aber möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster ist der kleine Bruder des Patents. Es schützt Ihr Produkt nur zehn Jahre lang vor Nachahmern und ist leichter anfechtbar. Allerdings ist das Gebrauchsmuster auch mit deutlich geringeren Kosten verbunden als ein Patent, lässt sich in nur wenigen Monaten eintragen und kann unter Umständen selbst dann noch beantragt werden, wenn Sie Ihre Erfindung bereits veröffentlicht haben.

Kann ich mein Patent auch international anmelden?

Sie können Ihr Produkt oder Verfahren auch im Ausland schützen lassen. Dazu richten Sie Ihren Antrag ebenfalls an das DPMA. Beantragen Sie das Patent entweder für einzelne Länder, für ganz Europa („Europäisches Patent“) oder international („PCT-Patent“ – „Weltpatent“). Wägen Sie aber immer ab, inwieweit dies erforderlich ist, da die Kosten deutlich höher sind als für ein einzelnes nationales Patent.

Lohnt sich die Patentanmeldung für mich?

Diese Frage zu den Schutzrechten lässt sich nicht pauschal beantworten. Überlegen Sie, ob Sie für Ihre erfinderische Geschäftsidee überhaupt ein Patent benötigen (z. B. bei kurzlebigen Produkten), ob Sie Ihr Patent in finanzieller Hinsicht auch verteidigen könnten und ob Sie im Laufe der Jahre die Kosten aufbringen können.

Was ist die Internationale Patentklassifikation (IPC)?

Unter dieser Klassifikation ist die Einteilung der Patentanmeldung in die verschiedenen Bereiche der Technik zu verstehen. Auf der ganzen Welt wird diese Klassifikation genutzt. Dies gibt Ihnen wiederum die interessante und zugleich einfache Möglichkeit, auf eine globale Datenbank zurückzugreifen.

Was ist eine Überwachungsrecherche?

Mit der Software DPMAregister können Sie eine Überwachungsrecherche durchführen. So haben Sie jede Woche die Möglichkeit, sich auf den neuesten Stand zu bringen, zum Beispiel über Neueintragungen, aber auch über Patente, die nicht verlängert oder rechtzeitig bezahlt wurden.

Es gibt noch eine weitere hilfreiche Software, nämlich den DPMAkurier. Dieses Programm ist kostenlos und bietet Ihnen an, Sie umgehend zu informieren, wenn Rechtsstände veröffentlicht werden. Mehr dazu finden Sie auf dpma.de!

Welche Rolle spielt das Patentgesetz (PatG)?

Das Patentgesetz (kurz PatG) regelt die Schutzrechte eines Erfinders an seiner Erfindung. Das PatG regelt, was ein Patent ist, wofür es angemeldet werden kann, welche Rolle das DPMA spielt und wie das Antragsverfahren abläuft.

Was hat es mit dem Registerschwindel auf sich?

Interviews mit Anwälten zum Patentrecht und Registerschwindel

8 häufige Fehler bei der Patentanmeldung

Vermeiden Sie diese häufigen Fehler bei der Patentanmeldung:

  1. Kein Vermarktungspotenzial – Das Produkt ist zu teuer oder die Zielgruppe zu klein.
  2. Veröffentlichung – Sie erwähnen anderen gegenüber Ihre Geschäftsidee.
  3. Kosten – Sie können die Gebühren für die Anmeldung oder Aufrechterhaltung des Patents nicht aufbringen.
  4. Verspätung – Sie reichen Ihren Antrag zu spät ein, jemand anderes ist Ihnen zuvorgekommen.
  5. Fehlende Unterlagen – Sie vergessen, Zeichnungen, die Erfinderbenennung oder die Zusammenfassung der Geschäftsidee an das Patentamt zu schicken.
  6. Technischer Mangel – Ihre Erfindung ist noch nicht ausgereift und löst deshalb das Problem des Nutzers nicht.
  7. Komplexität – Das Produkt löst zwar ein Problem, ist dabei aber beinahe noch komplizierter als das Problem selbst.
  8. Ungenauigkeit – Schwammige Formulierungen in der Patentschrift machen Ihre Schutzrechte und Ansprüche angreifbar.
  1. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Idee die Voraussetzungen für ein Patent erfüllt.
  2. Behandeln Sie Ihr Vorhaben vertraulich und veröffentlichen Sie es nicht vorzeitig.
  3. Überprüfen Sie, ob Sie ein Patent benötigen oder Sie auch eine Alternative wie ein Gebrauchsmuster oder eine Marke anmelden können.
  4. Führen Sie die Patentrecherche durch.
  5. Holen Sie sich Unterstützung durch einen erfahrenen Patentanwalt.
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.