Sicherheiten als Basis für einen Kredit

Sie wissen nun bereits einiges über die Bürgschaft und die Rolle von Bürgschaftsbanken. Um aber überhaupt an eine Finanzierung zu gelangen, ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld mit Ihren Sicherheiten beschäftigen. Für die meisten Formen der Finanzierung sind diese nämlich unabdingbar.

Was ist eine Sicherheit?

Banken, die Ihnen einen Kredit zur Verfügung stellen, fordern im Gegenzug Sicherheiten. Dabei handelt es sich um Vermögenswerte oder bestimmte Rechte, die das Risiko des Kreditgebers bei Zahlungsausfällen reduzieren. Sollten Sie Ihren regelmäßigen Zins- und Tilgungsleistungen nicht nachkommen können, kann sich die Bank zur Schadensbegrenzung an den Sicherheiten bedienen.

Klassische Kredite sind ohne Sicherheiten für Existenzgründer in aller Regel nicht möglich. Entbehrlich sind sie eventuell dann, wenn ein Existenzgründer hauptberuflich einer anderen Beschäftigung nachgeht und aus dieser ein festes, regelmäßiges Einkommen erzielt. In diesem Fall kann dieses als Sicherheit herangezogen werden. Falls überhaupt keine Sicherheiten vorliegen, kommt eventuell noch ein Peer-to-Peer-Kredit von privat oder ein Förderprogramm in Frage.

Personensicherheiten im Überblick

Von Existenzgründern häufig genutzt werden Personensicherheiten. Hierzu zählen:

  • Bürgschaften
  • Garantien
  • Schuldenübernahmen
  • Patronatserklärungen

Allen Personensicherheiten ist gemeinsam, dass Sie einen Dritten einsetzen, der für Ihre Schulden bürgt. Falls Sie also mit Ihren Zahlungen in Rückstand geraten, kann sich die Bank am Vermögen dieses Dritten bedienen.

Handelt es sich um eine Bürgschaft, ist darauf zu achten, wie im Falle von Zahlungsausfällen vorgegangen wird. Falls Sie bereits im Vorfeld auf die sogenannte Vorausklage verzichten müssen, kann die Bank nicht geleistete Zahlungen direkt und ohne Umwege von Ihrem Bürgen einfordern. Besteht jedoch die Pflicht zur Vorausklage, so muss erst Ihr gesamtes Vermögen verpfändet sein, ehe das Kreditinstitut an den Bürgen herantreten kann.

Die verschiedenen Arten von Sachsicherheiten

Ebenfalls häufig eingesetzt werden Sachsicherheiten. Dabei handelt es sich um bewegliche oder unbewegliche Sachen und Gegenstände. Möglich sind hier unter anderem folgende Arten von Sicherheiten:

  • Grundschuld oder Hypothek auf eine Immobilie oder ein Grundstück
  • Wertpapiere (z. B. Aktien, Fonds, Zertifikate, Anleihen)
  • Lebensversicherungen
  • Guthaben auf Bankkonten und in Bausparverträgen
  • Bestände an wertstabilen Edelmetallen wie Gold oder Silber
  • Forderungen
  • Ladeneinrichtungen
  • Fahrzeuge
  • Ware und Material
  • Maschinen und Geschäftsausstattung

Werden Grundpfandrechte wie eine Hypothek oder eine Grundschuld als Sicherheit für einen Kredit vereinbart, sollten Sie wissen, dass auch weitere Sachen, die mit dem Grundstück fest verbunden sind, sowie Zubehör Teil der Sicherheitsüberlassung sind.

Die Höhe der Sicherheiten

Wie hoch die Sicherheiten in der Praxis ausfallen müssen, wird von der Bank individuell entschieden. Je höher das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt wird, desto mehr Sicherheiten verlangt die Bank.

Anhand der Finanzierung eines Eigenheims lässt sich dies gut aufzeigen: In diesem Fall greift die Bank auf das Grundstück und das Haus als Sicherheit zurück. Da diese jedoch im Laufe der Zeit Wertschwankungen unterliegen und aufgrund gesetzlicher Vorgaben zieht man nur 85 bis 90 Prozent des Verkehrswertes als Sicherheit heran. Auf die restlichen 10 bis 15 Prozent kann die Bank verzichten, wenn die finanzielle Situation des Darlehensnehmers positiv aussieht (z. B. durch ein hohes, regelmäßiges Einkommen und gewisse Ersparnisse). Anders sähe es hingegen aus, wenn er nur sehr wenig verdienen würde und kein Eigenkapital aufbringen könnte. Dann müsste die Bank eventuell zusätzliche Sicherheiten abfragen, um ihr Risiko gering zu halten. Hier gibt es stets einen individuellen Spielraum.

Was sind Sicherheiten wert?

Bei der Bewertung einer Sicherheit ist für die Bank nicht etwa der derzeitige Wert ausschlaggebend, sondern lediglich der Wert, den sie im Fall der Fälle innerhalb kurzer Zeit realisieren könnte. Als grobe Richtwerte lassen sich folgende Bewertungsgrundlagen angeben:

  • private Immobilien: 85 bis 90 Prozent ihres Verkehrswerts
  • Gewerbeimmobilien: 50 bis 60 Prozent ihres Verkehrswerts
  • Lebensversicherungen: Rückkaufwert
  • Bausparverträge: angespartes Guthaben und Zinsen
  • Sparguthaben, Festgelder: volle Höhe
  • festverzinsliche Wertpapiere: 75 Prozent ihres Werts
  • Aktien: bis zu 60 Prozent des aktuellen Kurswertes
  • Ladeneinrichtung, Waren, Forderungen: nur teilweise verwertbar, je nach Art etwa 10 bis 50 Prozent des Werts

In der Praxis werden häufig mehrere Sicherheiten parallel herangezogen, um ein Finanzierungsvorhaben zu sichern. Sinkt im Laufe der Zeit die Darlehensschuld, können auf Nachfrage oft einzelne Sicherheiten wieder freigegeben werden.

Vorbereitung auf das Kreditgespräch

Zum Banktermin, bei dem es um Ihre Finanzierung geht, sollten Sie gut vorbereitet erscheinen. Erstellen Sie eine Aufstellung aller möglichen Sicherheiten sowie deren Wert. Lassen Sie gegebenenfalls im Vorfeld Gutachten anfertigen (z. B. über den Verkehrswert einer Immobilie). Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass die Bank stets den geringsten Wert ansetzen wird, um auf Nummer sicher zu gehen.

Diese Kriterien bewertet und prüft die Bank im Ratingverfahren

Bevor der Unternehmer die Bank seiner Wahl zu einem Kreditgespräch aufsucht, sollte er selbst ein Proberating durchführen. Das Ergebnis der Probe gibt dem Unternehmer einen ersten Anhaltspunkt, wie sein Unternehmen bewertet wird oder auch von der Bank bewertet werden könnte.

Die meisten Banken nutzen die folgenden Kriterien, um ein Unternehmen zu beurteilen.

1. Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse

Hier wird der letzte Jahresabschluss geprüft, sowie die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens unter die Lupe genommen. Weiterhin werden der Cashflow, das Betriebsergebnis, die Eigenkapitaldeckung und die Gesamtkapitalrendite begutachtet. Gewichtung der Antworten: ca. 50%

2. Beurteilung der Zukunftsaussichten

Wie steht das Unternehmen im Wettbewerb da, wie ist die Marktsituation einzuschätzen und ist das Produktprogramm zeitgemäß? Ebenfalls Beachtung findet die Wettbewerbssituation. Gewichtung der Antworten: ca. 20%

3. Beurteilung der Unternehmensführung

Handelt die Unternehmensführung zielgerichtet und effizient? Wird langfristig geplant und sind die Pläne strukturiert? Gewichtung der Antworten: ca. 20%

4. Beurteilung des Zahlungsverhaltens

Das Zahlungsverhalten des Unternehmens gibt große Aufschlüsse für die Beurteilung. Ein Unternehmen, das immer innerhalb der Fristen bezahlt, wird naturgemäß besser eingestuft. Gewichtung der Antworten: ca. 10%

Am einfachsten kann der Unternehmer die Beurteilung mittels Schulnoten vornehmen. Bspw. das Unternehmen hat ein gutes Betriebsergebnis, demzufolge gibt sich der Unternehmer hier eine zwei. Das Zahlungsverhalten wird mit sehr gut eingestuft, also eine eins, usw. Nach der Eigenbeurteilung weiß der Unternehmer um seinen Ratingstand. Fällt die eigene Beurteilung negativ aus, kann er an Hand des Schemas an den einzelnen Kriterien drehen. Bspw. kann der Unternehmer durch eine verbesserte Einkaufspolitik sein Betriebsergebnis erhöhen oder durch geeignete Marketingstrategien seine Marktsituation verbessern. Erst wenn die Eigenbeurteilung positiv ausfällt, sollte der Gang zur Bank anstehen.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.