Halten Sie Kooperationen schriftlich in einem Kooperationsvertrag oder einer Kooperationsvereinbarung fest!

Damit Ihre Kooperation auch erfolgreich wird, sollten Sie in einem Kooperationsvertrag die Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner regeln. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und klären Sie insbesondere strittige Punkte im Vorfeld. Idealerweise ziehen Sie einen Berater hinzu und halten Sie den Kooperationsvertrag zur Sicherheit immer schriftlich fest. Die folgenden Punkte sollten Sie immer in einen solchen Vertrag aufnehmen:

Allgemeine Punkte für den Kooperationsvertrag

Zunächst einmal sollten Sie im Kooperationsvertrag allgemeine Punkte, wie Name, Anschrift und Vertreter der Kooperationspartner festhalten. Beschreiben Sie auch den Gegenstand der Kooperation, also welche Kooperationsziele Sie damit erreichen wollen.

Geben Sie unbedingt an, wer für welche Aufgaben innerhalb der Kooperation verantwortlich ist. Sollen Teilbereiche nach außen gegeben werden, legen Sie fest, wer diese Aufgaben übernimmt. Klären Sie ebenfalls, ob die Kooperationsaufträge bevorzugt behandelt werden sollen oder die Aufträge Ihres eigenen Unternehmens.

Achten Sie außerdem auf eine klare Definition des Auftretens der Kooperation nach außen. Tritt die Kooperation selbst oder einer der Kooperationspartner nach außen hin als Geschäftspartner der Kunden auf? Klären Sie ebenfalls, ob die Kooperation befristet sein soll und nehmen Sie ein entsprechendes Enddatum mit in den Vertrag auf.

Finanzielle Aspekte im Kooperationsvertrag

Wird eine Kapitalgesellschaft für die Kooperation gegründet, sind Einlagen gesetzlich vorgeschrieben, andernfalls können diese frei bestimmt werden. Die Höhe der Einlagen und wer diese bis wann zu zahlen hat, sollte im Kooperationsvertrag festgehalten werden. Ebenfalls sollten Angaben zur Geschäftsführung bzw. zum Ansprechpartner für Kunden gemacht werden.

Regeln Sie ebenfalls die Verteilung vereinnahmter Umsätze aus der Kooperation. Rechnet die Kooperation mit Kunden selbst ab, geben Sie einen Schlüssel zur Verteilung der Einnahmen an oder, dass jeder Kooperationspartner mit den Kunden selbst abrechnet. Für die Vermittlung von Aufträgen werden oft Provisionen gezahlt. Regeln Sie deren Höhe im Kooperationsvertrag. Ebenfalls sollten Sie Fragen zur Haftung im Kooperationsvertrag klären.

Weitere Punkte im Kooperationsvertrag

Weiterhin sollte ein Wettbewerbsverbot in den Vertrag aufgenommen werden, sowie Umstände, zu denen der Vertrag gekündigt werden kann. Außerdem sollte ein Berater bei Konflikten schriftlich benannt werden und die Salvatorische Klausel darf nicht fehlen.

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Der Kooperationsvertrag ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag

Was heißt das? ...

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert unterschiedliche Vertragsarten für Rechtsgeschäfte. Grundsätzlich liegt einem Vertrag immer eine einseitige oder zweiseitige Willenserklärung zugrunde. Hieraus resultieren zwei Vertragsarten: der einseitig verpflichtende Vertrag – die geläufigsten Beispiele sind hier die Schenkung und die Bürgschaft – und der zweiseitig verpflichtende Vertrag. Der zweiseitig verpflichtende Vertrag muss wiederum in zwei Fälle unterschieden werden: der unvollkommen zweiseitig verpflichtende Vertrag und der vollkommen zweiseitig verpflichtende Vertrag. Bei einem unvollkommen zweiseitig verpflichtenden Vertrag können für beide Vertragsparteien Verpflichtungen aus dem Vertrag heraus entstehen, es ist allerdings auch möglich, dass für eine Vertragspartei keine Leistungspflicht aus dem Vertrag resultiert. Beispiele für einen unvollkommen zweiseitig verpflichtenden Vertrag sind der Leihvertrag, der Auftrag, das zinslose Darlehen oder die Verwahrung. Im Gegensatz dazu bestehen aus einem vollkommen zweiseitig verpflichtenden Vertrag für beide Vertragsparteien Leistungspflichten. Diese Leistungspflichten stehen dabei in einem gegenseitigen Verhältnis zueinander. Dies bedeutet, dass eine Vertragspartei nur dann die Willenserklärung zu diesem Vertrag abgibt, weil sich die Gegenseite ihrerseits zu einer Leistung verpflichtet hat. Man spricht in diesem Zusammenhang von „do ut des“ oder auch „ich gebe, damit du gibst“. Beispiele für den vollkommen zweiseitig verpflichtenden Vertrag sind der Kaufvertrag, das Gelddarlehen, der Werkvertrag oder der Mietvertrag.

Profis einschalten oder lieber selber machen?

Einen Kooperationsvertrag können Sie entweder selbst aufsetzen oder Sie holen sich Hilfe bei Profis, sprich Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern etc. Beides hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Für welche Variante Sie sich letztlich entscheiden, bleibt natürlich Ihnen überlassen, da nur Sie Ihre individuellen Umstände am besten berücksichtigen können.

Kooperationsvertrag selbst aufsetzen

Im Internet und auch hier im Gründerlexikon finden Sie Vorlagen für Kooperationsverträge. In der Regel enthalten diese jedoch nur die grundlegenden Punkte, die standardmäßig in eine Vereinbarung hineingehören. Wenn Ihre Kooperation nicht besonders umfangreich wird, dann können Sie sich das Geld für einen Anwalt sparen und den Kooperationsvertrag selbst schreiben.

Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • Zeitersparnis
  • Keine Kosten für Anwälte etc.

Nachteile:

  • Komplizierte Angelegenheiten können ohne juristisches Vorwissen oft nicht richtig geklärt werden
  • Sie könnten wichtige Dinge vergessen
  • Online Vorlagen könnten rechtlich veraltet sein

Kooperationsvertrag schreiben lassen

Die Vorlagen die Sie im Internet finden, werden meist nicht Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Aufgrund der schier unendlichen Möglichkeiten für Kooperationen ist dies auch nicht möglich. Daher rate ich Ihnen, wenn Sie umfangreichere Kooperationen vereinbaren möchten, dass Sie sich professionelle Hilfe suchen. Sie haben bereits auch verschiedene Rechtsformen der Kooperation kennengelernt. Ohne gute fundierte Kenntnisse, empfehle ich Ihnen nicht, zum Beispiel eine OHG mit Ihrem Partner zu gründen. Auch wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Geschäftsgründungämit den Arten der Rechtsformen auseinandergesetzt haben, gibt es doch noch einiges zu beachten. 

Vor- und Nachteile

Vorteile:

  • Rechtssicherheit
  • Anwalt kann Hintergründe erläutern
  • Sie werden auf Aspekte hingewiesen, die Sie vielleicht vergessen hätten

Nachteile:

  • Höhere Kosten
  • Nimmt mehr Zeit in Anspruch, auch um guten Anwalt zu finden

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  1. Downloaden Sie hier unser Muster für Ihren Kooperationsvertrag!
  2. Schreiben Sie Ihren Kooperationsvertrag selbst, wenn es sich um eine einfache Vereinbarung handelt!
  3. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt, einem Notar oder Steuerberater, sollten es schwierige Regelungen sein.
  4. Nicht jeder Rechtsanwalt oder Notar ist für Kooperationsvereinbarungen der ideale Ansprechpartner. Hier Rechtsanwalt suchen!
  5. Nehmen Sie den Termin gemeinsam wahr und regeln Sie die Aufteilung der entstehenden Kosten!

 

 

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.