Zweiseitiges Rechtsgeschäft

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Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft sagt etwas über die Anzahl der abgegebenen Willenserklärungen in einem Rechtsgeschäft aus. Ein zweiseitigen Rechtsgeschäft wird durch die Abgabe von genau zwei Willenserklärungen begründet. Zwei Verhandlungspartner erklären somit ihren Willen in Form eines Vertrages. Dies kann entweder schriftlich oder mündlich geschehen. Außer dem zweiseitigen Rechtsgeschäft existieren noch einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte.

Beispiele für zweiseitige Rechtsgeschäfte:
Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag.

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