Zuschreibung

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Zuschreibung ist ein Begriff aus der Anlagenbuchhaltung bzw. aus dem Rechnungswesen, welcher die Erhöhung des Buchwertes eines Wirtschaftsgutes bezeichnet. Diese Zuschreibung von entstehenden Buchwerten oder auch Wertaufholung genannt wird über einen Buchungssatz erfasst. Die Zuschreibung verändert ebenso wie die Abschreibung den Restbuchwert eines Anlagengutes und somit das Abschreibungspotential, so dass durch eine Zuschreibung jährlich mehr abgeschrieben werden kann. Dies wiederum verringert den Gewinn des Unternehmens. Der Wert eines Wirtschaftsgutes kann jedoch nicht unendlich erhöht oder zugeschrieben werden. Im deutschen Recht existiert ein Anschaffungskostenprinzip, welches eine Zuschreibung bis höchstens zu den historischen (ehemaligen) Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes zulässt.

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