Zusammenveranlagung
(1 Bewertungen)Die Zusammenveranlagung gibt Ehepartnern, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauern getrennt leben, die Möglichkeit, ihre Einkünfte in einer gemeinsamen Steuererklärung ermitteln zu lassen. Damit steht die Zusammenveranlagung im Gegensatz zur getrennten Veranlagung oder zur besonderen Veranlagung. Die Zusammenveranlagung ist nur möglich, wenn die Ehe zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres, für das die Steuererklärung erfolgen soll, bestanden hat. Die Zusammenveranlagung erfolgt dann, wenn auf der ersten Seite der Steuererklärung ein entsprechendes Kreuz bei „Zusammenveranlagung“ gesetzt wurde oder aber der Steuererklärung eine gesonderte Erklärung beigefügt wird.
Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehepartner zunächst getrennt voneinander ermittelt. Erst hiernach werden die Einkünfteaddiert und mit dem Splittingtarif besteuert. Hierbei werden die Ehepartner steuerlich so behandelt, als würde es sich nur um einen Steuerpflichtigen handeln.
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